DBVC FortbildungsleitlinieFAQ

Hier findest Du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur (selbst-)verpflichtenden Fortbildungsleitlinie des DBVC.

Konkrete Fragen zu den Kategorien

Spezielle Fragen zu den 13 vordefinierten DBVC Fortbildungskategorien und Antworten der Fortbildungskommission:

Fragen zur Kategorie 1

In welche Kategorie fällt die Teilnahme an Workshops (als Moderator*in oder Teilnehmer*in)?

Zunächst gilt: Ist die Teilnahme fortbildungsrelevant für Deine Coaching-Kompetenzen, dann ist es anerkennungsfähig. Fällt die Teilnahme ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig. 

Gilt ersteres, zählt diese in Kategorie 2; je nach Kontext auch in Kategorie 1, 11, 12 oder 13.

Fragen zur Kategorie 2

In welche Kategorie fällt die Teilnahme an Workshops (als Moderator*in oder Teilnehmer*in)?

Zunächst gilt: Ist die Teilnahme fortbildungsrelevant für Deine Coaching-Kompetenzen, dann ist es anerkennungsfähig. Fällt die Teilnahme ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig. 

Gilt ersteres, zählt diese in Kategorie 2; je nach Kontext auch in Kategorie 1, 11, 12 oder 13.

Wie sieht es denn mit bezahlten Online-Seminaren aus, die auf Udemy, Skillshare usw. bezogen werden?

Die bezahlten Online-Seminare sind den Präsenz-Seminaren gleichgestellt. Das bedeutet, sie sind anrechenbar (Kategorie 2 oder ggf. auch 6 je nach Art der Fortbildung). Den Nachweis erbringst Du mit der Teilnahmebescheinigung des Anbieters oder falls es eine solche nicht gibt, mit der Anmeldebestätigung.

Fragen zur Kategorie 3

Ich schreibe an einem neuen Coaching-Sachbuch. Wie viele Stunden kann ich hierfür anrechnen (Recherchen, Schreiben, Verlagsaustausch, etc.)?

Stundenmäßig besteht eine Begrenzung von bis zu 16 h pro Buch/Beitrag, was vermutlich dem realen Aufwand nicht gerecht wird. Wir sind aktuell in der Pilot- und Erprobungsphase und freuen uns über jedes Feedback zu realen Aufwandszeiten, sodass wir dann ggf. Anpassungen vornehmen können. Bei konkreter Angabe zu Deiner Veröffentlichung schreiben, kannst Du auch die vollen Stunden anrechnen. Bitte trete hierfür mit uns in den Dialog. 

Unabhängig davon ist zu beachten, dass die Veröffentlichung einen konkreten Bezug zur Profession Coaching haben sollte. Wichtig ist zudem noch, dass hiermit eine von drei notwendigen Kategorien erfüllt ist, was unabhängig vom Stundenaufwand zu beachten ist. Es sind daher noch Fortbildungsstunden in zwei anderen Kategorien erforderlich.

Fragen zur Kategorie 4

Ich schreibe an einem neuen Coaching-Sachbuch. Wie viele Stunden kann ich hierfür anrechnen (Recherchen, Schreiben, Verlagsaustausch, etc.)?

Stundenmäßig besteht eine Begrenzung von bis zu 16 h pro Buch/Beitrag, was vermutlich dem realen Aufwand nicht gerecht wird. Wir sind aktuell in der Pilot- und Erprobungsphase und freuen uns über jedes Feedback zu realen Aufwandszeiten, sodass wir dann ggf. Anpassungen vornehmen können. Bei konkreter Angabe zu Deiner Veröffentlichung schreiben, kannst Du auch die vollen Stunden anrechnen. Bitte trete hierfür mit uns in den Dialog. 

Unabhängig davon ist zu beachten, dass die Veröffentlichung einen konkreten Bezug zur Profession Coaching haben sollte. Wichtig ist zudem noch, dass hiermit eine von drei notwendigen Kategorien erfüllt ist, was unabhängig vom Stundenaufwand zu beachten ist. Es sind daher noch Fortbildungsstunden in zwei anderen Kategorien erforderlich.

Fragen zur Kategorie 5

Bisher keine eingereichten Fragen. Hast Du eine Frage, schreibe uns an fortbildung (at) dbvc.de

Fragen zur Kategorie 6

Wie sieht es denn mit bezahlten Online-Seminaren aus, die auf Udemy, Skillshare usw. bezogen werden?

Die bezahlten Online-Seminare sind den Präsenz-Seminaren gleichgestellt. Das bedeutet, sie sind anrechenbar (Kategorie 2 oder ggf. auch 6 je nach Art der Fortbildung). Den Nachweis erbringst Du mit der Teilnahmebescheinigung des Anbieters oder falls es eine solche nicht gibt, mit der Anmeldebestätigung.

Fragen zur Kategorie 7

Bisher keine eingereichten Fragen. Hast Du eine Frage, schreibe uns an fortbildung (at) dbvc.de

Fragen zur Kategorie 8

Mit der FoBi-Kategorie “Lehrcoaching” ist doch gemeint, dass ich als Lehrcoach einem in Ausbildung zum Coach befindlichen Lehrcoachee Lehrcoaching-Sitzungen gebe, oder?

Das hängt vom Kontext ab. Bei dieser Kategorie ist unser gedanklicher Prototyp ein Lehr- oder Übungscoaching außerhalb einer Ausbildung - z.B. um den Umgang mit einer neu erlernten Methode mit Kolleg*innen zu üben und zu festigen. Der Kerngedanke ist also die eigene Fortbildung. 

Lehrcoachings im Rahmen einer Fortbildung als Coachee sind über die Kategorie 13  “Zusatzausbildung / Studium / Weiterbildung” abgedeckt. 

Lehrcoachings als Lehrcoach im Rahmen einer Fortbildung oder Coaching-Ausbildung bei Weiterbildungsanbietern fallen in den Bereich “Kerngeschäft” und sind damit nicht anerkennungsfähig. 

Hierbei gibt es sicher Grenzfälle, die wir nicht bedacht haben, diese müssen wir dann im Einzelfall in der Kommission diskutieren. Gib uns hier bitte Deinen konkreten Fall!

Fragen zur Kategorie 9

Bisher keine eingereichten Fragen. Hast Du eine Frage, schreibe uns an fortbildung (at) dbvc.de

Fragen zur Kategorie 10

Bisher keine eingereichten Fragen. Hast Du eine Frage, schreibe uns an fortbildung (at) dbvc.de

Fragen zur Kategorie 11

In welche Kategorie fällt die Teilnahme an Workshops (als Moderator*in oder Teilnehmer*in)?

Zunächst gilt: Ist die Teilnahme fortbildungsrelevant für Deine Coaching-Kompetenzen, dann ist es anerkennungsfähig. Fällt die Teilnahme ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig. 

Gilt ersteres, zählt diese in Kategorie 2; je nach Kontext auch in Kategorie 1, 11, 12 oder 13.

Fragen zur Kategorie 12

In welche Kategorie fällt die Teilnahme an Workshops (als Moderator*in oder Teilnehmer*in)?

Zunächst gilt: Ist die Teilnahme fortbildungsrelevant für Deine Coaching-Kompetenzen, dann ist es anerkennungsfähig. Fällt die Teilnahme ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig. 

Gilt ersteres, zählt diese in Kategorie 2; je nach Kontext auch in Kategorie 1, 11, 12 oder 13.

Fragen zur Kategorie 13

Ich mache eine Weiterbildung zum Gemeinwohl Ökonomie-Berater wäre so was anrechenbar?

Die Fortbildungsaktivitäten müssen einen Bezug zur Coaching-Profession haben und einen Weiterbildungsmehrwert für die individuellen Tätigkeiten im Coachingbereich – je nach Säulenzugehörigkeit – haben. Wenn diese Fortbildung also Deiner Feldkompetenz dient, dann wird sie anerkannt. 

Letztlich sind wir auch in der Pilotphase und wollen die Leitlinien verproben und 2023 evaluieren. Dafür brauchen wir Input, um es entsprechend prüfen zu können

Ist eine Mediationsausbildung anrechenbar?

Grundsätzlich gilt: Dient Deine Teilnahme an einer Fortbildung Deiner Kompetenzgewinnung/-stärkung für Deine Coaching-Tätigkeit, dann ist die Teilnahme anerkennungsfähig. Fällt eine/die Fortbildung ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig. Wir zählen hier auf Deine verantwortungsbewusste Einschätzung für die Profession Coaching und die DBVC Richtlinie "Qualität durch Fortbildung". 

In welche Kategorie fällt die Teilnahme an Workshops (als Moderator*in oder Teilnehmer*in)?

Zunächst gilt: Ist die Teilnahme fortbildungsrelevant für Deine Coaching-Kompetenzen, dann ist es anerkennungsfähig. Fällt die Teilnahme ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig. 

Gilt ersteres, zählt diese in Kategorie 2; je nach Kontext auch in Kategorie 1, 11, 12 oder 13.

Allgemeine FAQ zur Fortbildungsleitlinie
Generellen Fragen zur Fortbildungsleitlinie und Antworten der Fortbildungskommission:
Gilt die Richtlinie auch für Fördermitgliedschaften?
Ja, die Leitlinie gilt für alle aktiven Mitglieder, auch Fördermitglieder.
Gibt es inhaltliche Beispiele für anrechenbare Fortbildungen?
Wir können Beispiele für inhaltliche Schwerpunkte für anrechenbare Fortbildungen geben: 
Neue Aufgaben, Funktionen, Positionen; Führung / Führungskompetenz; Selbstreflektion / Abgleich Selbst- und Fremdbild; Organisationsveränderungen / Change Management; Stressmanagement; Burn-Out Prophylaxe, Work-Life-Balance; Selbstmanagement / Arbeitsstiloptimierung; Persönlichkeits- / Potenzialentwicklung; Entwicklung der soz. Kompetenz; Teamentwicklung / Agile Teams; Konflikte und Beziehungsthemen; Karriere und Berufswegfragen; Outplacement; Interkulturelle Kompetenz; Kommunikation und Auftreten; Krisenmanagement etc. 
Was ist definitiv nicht anrechenbar? 
Folgende Schwerpunkte sind nicht anrechenbar: 
1. Das Selbststudium durch Fachliteratur und andere Medien wie Filme, DVD, Hörbuch, Podcast, Twitter, Youtube etc. Dies wird für die Arbeit als Coach vorausgesetzt.
2. Die persönliche Fürsorge, die dazu dient, die Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten (Sport, Meditation, Selbstfürsorge, Yoga, Achtsamkeitstrainings etc.)
3. Die 
Durchführung von Coaching, Mediation, Training, Moderation und Supervision in der Rolle der eigenen Profession (Kerngeschäft).
4. 
Die Einhaltung des Ethik-Kodex des DBVC. 
Wie weise ich den Stundenaufwand meiner Fortbildung nach? 
Die Erhebung nimmt das Mitglied selbstverantwortlich über ein Online-Formular vor. 
Sollen alle Nachweise und das Formblatt wirklich als gesammelt eingereicht werden?
Wenn möglich, möchten wir Dich bitten, Deine Nachweise gesammelt in wenigen Dokumenten einzureichen. Den Eingang der Nachweise gehen bei der DBVC Geschäftsstelle ein, deren Aufwand wir bei über 600 Mitglieder so gering wie möglich halten möchten. Dafür kannst Du das Online-Formular nutzen. Einreichungen von einzelnen Fortbildungsnachweisen sind aber auch über das gleich Formular möglich.
Wann muss ich den Nachweis zur geleisteten Fortbildung erbringen?
Nach Deinem Eintritt in den DBVC hast Du für die ersten drei Jahre die Wahl, Dir einen Zeitraum Deiner Einreichung auszusuchen. Welche Zeiträume das sind, erfährst Du hier
Nach Abschluss des ersten Zeitraums gilt dann der nächste Zeitraum von drei Jahren zum Sammeln von 120 Stunden. 
Welche Art von Fortbildung kann ich geltend machen?
13 Fortbildungskategorien sind vordefiniert, für die in mindestens 3 Kategorien Fortbildungsstunden eingereicht werden sollen. Alle Fortbildungskategorie und welche Arten von Fortbildung nicht anrechenbar sind, findest Du hier.
Gibt es eine Liste mit empfohlenen Weiterbildungen im Sinne der Fortbildungsrichtlinie? 
Die Fortbildungskommission hat sich zum aktuellen Zeitpunkt explizit dagegen entschieden, einen Katalog oder Kriterien für Weiterbildungsanbieter zu erstellen. Das hat verschiedene Gründe: 
- Es entspricht nicht der zugrunde liegenden Haltung von Eigenverantwortung der Mitglieder 
- Unnötige Einschränkungen für Mitglieder und Fortbildung 
- Erheblicher administrativer Aufwand (das Fortbildungsangebot ist riesig und sehr dynamisch) 
- Sehr hohes Konfliktpotenzial 
- Gefahr der Vorzugsbehandlung von DBVC Weiterbildungsanbietern 

Da ja jede Fortbildung grundsätzlich anerkennungsfähig ist, die der beruflichen Weiterentwicklung für die eigene Coaching-Tätigkeit/Expertise dient, - würde der Katalog ein Problem lösen, das im Grunde gar nicht besteht. 
Gibt es Sonderregelungen für den Stundenumfang, wenn man nicht hauptberuflich Coach ist?
Dieses Thema wurde in den letzten Jahren in der Fortbildungskommission, im Vernetzungstreffen der Gremienleiter*innen und auf der Mitgliederversammlung angesprochen und intensiv diskutiert mit dem Ergebnis: erstmal gibt es keine Sonderregelung (außer für passive Mitgliedschaften und den Mitgliedsstatus „im Ruhestand“, die keine Fortbildungsstunden nachweisen müssen). Zum einen gibt es zig verschiedene Gründe aus denen jemand die 120 Stunden nicht erreichen könnte (mehrere Berufsfelder, Teilzeittätigkeit, persönliche Gründe etc.) - bevor wir da einen langen Katalog aufmachen, haben wir gesagt, wir halten es einfach und schauen gesondert auf die Fälle, wo die Stunden nicht erreicht werden und gehen da in den Dialog. Es gibt ja auch keine “Konsequenzen” bei Nichterreichen der Stunden - außer eben den Dialog um die Umstände zu verstehen. Da die Leitlinien aktuell in einer 3-jährigen Pilotphase sind, werden wir diesen Punkt aber auch einer Realitätsprüfung unterziehen..
Ich habe insbesondere im letzten und vorletzten Jahr vor meinem Eintritt in den DBVC viel in meine Weiterbildung investiert. Kann ich dies bereits anrechnen lassen? 
Nach Deinem Eintritt in den DBVC hast Du für die ersten drei Jahre die Wahl, Dir einen Zeitraum Deiner Einreichung auszusuchen. Welche Zeiträume das sind, erfährst Du hier
Nach Abschluss des ersten Zeitraums gilt dann der nächste Zeitraum von drei Jahren zum Sammeln von 120 Stunden. 
Gelten die Nachweis-Pflichten auch nach einem Wechsel in den Status "i. R." (im Ruhestand)?
Nein, Mitglieder mit dem Status "im Ruhestand" sind von dem Fortbildungsnachweis ausgenommen.
Ich finde die Art meiner Fortbildung nicht im Katalog. Was kann ich tun?
Es kann durchaus sein, dass diese Art von Fortbildung entweder nicht geltend gemacht werden oder eine Erweiterung des Kataloges in dem Fall sinnvoll erscheint. Bitte informiere Dich zunächst hier, welche Kategorien anrechenbar sind und welche nicht. Informiere Dich ggf. in den FAQs, ob Deine Rückfrage bereits beantwortet wurde. Ist dies nicht der Fall, wende Dich mit Deiner konkreten Fragestellung per Mail an fortbildung (at) dbvc.de.
Ich habe mehr Zeitaufwand für eine Kategorie benötigt als maximal angegeben? Was kann ich tun?
Die maximalen Zeitangaben je Kategorie dienen als grundlegende Orientierung für die Erhebung. Ausnahmefälle sind in besonderen Fällen (außerordentlich hoher Aufwand) zu begründen und anzugeben.
Muss ich wirklich mindestens 3 Kategorien der Fortbildung bedienen?
Grundsätzlich ja, denn das Ziel dieser Vorgabe ist es, die Qualität der Coaching-Profession seiner Mitglieder durch vielseitige unterschiedliche Formate zu sichern, in denen unterschiedliche Themen und damit auch diverse Kontexte behandelt werden (Kompetenzerweiterung und – vertiefung).

AUSNAHME: Teilnehmer von umfangreichen Fortbildungen (z.B. Studiengang, Fortbildungsreihe mit mehreren Modulen) – hier kann die Stundenzahl auch allein aus dieser Kategorie nachgewiesen werden, da der Zeitaufwand erfahrungsgemäß weitaus höher ist.
Ich erreiche nicht die notwendigen 120 Stunden Fortbildung in 3 Jahren. Was ist die Folge?
Dem DBVC ist es ein Anliegen, dass sich seine Mitglieder kontinuierlich in ihrer Profession fortbilden, um den Qualitätsstandard seiner Coaches und Coaching-Experten zu sichern und adäquat weiterzuentwickeln. Sollte die Mindeststundenzahl nicht erreicht werden, bitten wir Dich, uns dies mitzuteilen und in den Dialog mit der Fortbildungskommission zu treten. Das weitere Vorgehen wird individuell im Dialog zwischen Mitglied und Verband besprochen, indem eine konstruktive Lösungsfindung angestrebt wird. Es liegt zu keinem Zeitpunkt in unserem Interesse, eine Mitgliedschaft aufgrund fehlender Fortbildungsnachweise zu kündigen. 
Kann ich bei Nichterreichen der Mindest-Fortbildungsstunden die Mitgliedschaft verlieren?
Der DBVC möchte mit der Fortbildungsrichtlinie die Qualität im Verband und seiner Mitglieder langfristig sichern. Er vertraut dabei auf die Eigenverantwortung und die Motivation seiner Mitglieder und hat keinerlei Interesse daran, Mitgliedern ihre Mitgliedschaft zu entziehen. Vielmehr strebt er einen Dialog über die Gründe des Nichterreichens an.

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Fr 9–14 Uhr

Mail: info (at) dbvc.de

Tel.: +49 541 5804808

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