Warum ein Sachverständigenrat für Coaching?
Coaching hat in unserer Gesellschaft im Allgemeinen und der Wirtschaft im Speziellen stark an Bedeutung gewonnen. Damit verbunden ist jedoch auch ein undurchsichtig gewordener Markt von Anbietern, Inhalten, Methoden und Qualitätsstandards. Konflikte und Diskussionen zwischen Coaching-Anbietern, -Auftraggebern und -Klienten ergeben sich dadurch immer häufiger. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundesverband Coaching e.V. (DBVC) den Sachverständigenrat (SVR) ins Leben gerufen.
Anlaufstelle DBVC Sachverständigenrat
Der DBVC hat mit dem SVR eine Anlaufstelle geschaffen, die bei unklaren Situationen in Coaching-Beziehungen und Fragen zu Methodenkompetenzen, Settings, Qualitätsansprüchen und Haftungsproblemen auf Anfrage fachlich unterstützt und objektiv beurteilt. Der SVR besteht aus kompetenten Senior Coaches, die sich bei inhaltlichen Konflikten, Meinungsverschiedenheiten zwischen Parteien oder gar juristischen Streitigkeiten als neutrale Anlaufstelle anbieten. Indem aktuelles und relevantes Wissen der Coaching-Branche herangezogen wird, kann der SVR aus einem objektiven Standpunkt heraus Positionen prüfen, Situationen bewerten, Stellung beziehen und Empfehlungen abgeben. Das Ziel dabei ist, Sicherheit in unklaren Situationen (wieder)herzustellen, sodass Entscheidungen auf einer soliden und durchdachten Informationsgrundlage getroffen werden können.
Der Sachverständigenrat ist eine Anlaufstelle, die …
… Wissen und Forschungsergebnisse heranzieht,
… unterschiedliche Positionen prüft,
… Situationen bewertet,
… Stellung bezieht und
… Empfehlungen abgibt.
Anfragen
Ihre Anfragen können Sie schriftlich und direkt an den Sachverständigenrat des DBVC stellen. Anfragen werden in der Regel kostenfrei behandelt.
Kontakt: svr@dbvc.de
Vorsitzender des Sachverständigenrates
Ombudspersonen
Die auftretenden Anfragen der Vergangenheit haben gezeigt, dass es einen Bedarf an Unterstützung für Personen gibt, die sich als Betroffene qualitativ minderwertigen und scharlatanhaften Coachings sehen und damit unzufrieden sind.
Bei Bedarf kontaktieren Sie uns gerne über die DBVC Geschäftsstelle. Unser Ombudsmann Herr Dr. Schwertl steht zur Beratung und – falls alle Parteien einverstanden sind – für Vermittlungsgespräche zur Verfügung.
Ombudsmann
Dr. Walter Schwertl, Senior Coach DBVC
Woran erkennt man „gutes“ Coaching und was ist „Nicht-Coaching“?
Erste Anfragen an den SVR haben gezeigt, dass es sehr schwer sein kann, Coaching-Qualität bzw. Mangel an Qualitätsstandards zu erkennen. Einen Beitrag hierzu bildet das 5 Punkte-Programm des SVR, in dem Erkennungskriterien auf der Basis des vom DBVC veröffentlichten Kompendiums „Coaching als Profession“ zusammengefasst sind.
5 Punkte-Programm
Woran sich gute Coaches messen.
1. Der Coach führt einen ordentlichen Geschäftsbetrieb mit entsprechenden Räumen, Ausstattung und einem transparenten Angebot. Das Konzept und die Methodik des Coachs ist öffentlich nachvollziehbar, ideologiefrei und entspricht wissenschaftlichen Standards.
2. Ein Coaching-Vertrag wird freiwillig geschlossen und beinhaltet alle Rahmenbedingungen wie z.B. die zeitliche Erfassung der Leistungen, Ziele, Kosten, und Ergebnisüberprüfung und ist jederzeit von beiden Parteien kündbar.
3. Der ehrbare Coach behandelt alle Informationen streng vertraulich, bewahrt dabei eine unabhängige, neutrale Position, arbeitet ausdrücklich im Sinne einer Allparteilichkeit und setzt die zur Verfügung stehenden Ressourcen in einem effektiven Kosten-Zeit-Methoden-Verhältnis ein.
4. Der Coach hat eine fachlich ausgewiesene und anerkannte Ausbildung und legt seinen Leistungsausweis offen.
5. Die Coaching-Arbeit ist unvoreingenommen und im Grundsatz ergebnisoffen, orientiert sich einzig am Kundennutzen. Einzig der Klient bestimmt und verantwortet sein Erkennen, Entscheiden und Handeln ebenso wie sein Nicht-Handeln.