26. DBVC Mitgliederversammlung 2023
DBVC Mitgliederversammlung
Die jährliche Mitgliederversammlung ist die zentrale Veranstaltung des DBVC e.V.
Seit 2020 findet die jährliche DBVC Mitgliederversammlung digital via Zoom statt.
Termin
Die 26. DBVC Mitgliederversammlung findet am Dienstag, dem 21.11.2023.
Tagesordnung & Berichte
- Die Einladung mit Tagesordnung und Anlagen wurde am 07.11.2023 an jedes Mitglied per E-Mail versendet.
- Die Berichte der Gremien sind auf den jeweiligen Gremienseiten im Mitgliederbereich der DBVC einsehbar und als Download verfügbar.
Die Tagesordnung, die Anlagen und die Berichte aus den Gremien sind auch in der DBVC App unter "Dokumente" zu finden.
Hinweise
Abstimmungstool DBVC Mitglieder App
Um als stimmberechtigtes Mitglied (s. Informationen zur Stimmberechtigung unten) an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können, benötigst Du die DBVC Mitglieder App. Wenn Du diese noch nicht regelmäßig nutzt, überprüfe bitte, ob Du Dich hierfür bereits im letzten Jahr angemeldet hast. Sofern dies noch nicht geschehen ist, lade Dir diese im Vorfeld bitte herunter und registriere Dich als DBVC Mitglied. Die Download-Informationen dazu findest Du unter www.dbvc.de/app.
Bei Fragen zur DBVC Mitglieder App wende Dich gerne an Jessika Hörnschemeyer oder Johann Töws aus der DBVC Geschäftsstelle (E-Mail: info(at)dbvc.de).
Informationen zur Stimmberechtigung
Auf der DBVC Mitgliederversammlung sind alle ordentlichen Mitglieder stimmberechtigt. In der DBVC App sind die Stimmberechtigungen entsprechend Ihrer jeweiligen Mitgliedschaftsart hinterlegt.
Bei folgenden Mitgliedschaftsarten handelt es sich um ordentliche Mitgliedschaften:
- Professional Coach (DBVC)
- Senior Coach (DBVC)
Die folgenden Mitgliedschaftsarten können wahlweise eine ordentliche oder fördernde Mitgliedschaft beinhalten:
- Fachexperte für Coaching in Unternehmen (DBVC)
- Wissenschaftsexperte im Bereich Coaching (DBVC)
Als förderndes Mitglied bist Du zwar nicht stimmberechtigt, selbstverständlich aber ebenfalls Teil der Mitgliederversammlung und kannst Dich aktiv an dieser beteiligen. Informationen zu den Mitgliedschaftsarten findest Du unter www.dbvc.de/mitgliedschaftsarten.
§14 (8) Mitglieder können sich vertreten lassen durch schriftliche Stimmrechtsübertragung auf ein ordentliches Mitglied des Vereins. Die weitere Übertragung des Stimmrechts des Vertreters auf ein anderes Vereinsmitglied (Unterbevollmächtigung) ist zulässig.
Detailinformationen findest Du in der Satzung unter www.dbvc.de/satzung.
Falls Du Deine Stimme auf ein anderes ordentliches Mitglied übertragen möchtest, informiere den entsprechenden SEC oder PRC und uns, damit wir Deine Stimme in der App hinterlegen können. Du selbst musst ebenfalls ein Konto in der DBVC Mitglieder App hinterlegt haben, damit die Stimmrechtsübertragung technisch dort eingestellt werden kann. Die Übertragung ist optional. Bei Rückfragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.