Gilt die Richtlinie auch für Fördermitgliedschaften?
Ja, die Leitlinie gilt für alle aktiven Mitglieder, auch Fördermitglieder.
Gibt es inhaltliche Beispiele für anrechenbare Fortbildungen?
Wir können Beispiele für inhaltliche Schwerpunkte für anrechenbare Fortbildungen geben:
Neue Aufgaben, Funktionen, Positionen; Führung / Führungskompetenz; Selbstreflektion / Abgleich Selbst- und Fremdbild; Organisationsveränderungen / Change Management; Stressmanagement; Burn-Out Prophylaxe, Work-Life-Balance; Selbstmanagement / Arbeitsstiloptimierung; Persönlichkeits- / Potenzialentwicklung; Entwicklung der soz. Kompetenz; Teamentwicklung / Agile Teams; Konflikte und Beziehungsthemen; Karriere und Berufswegfragen; Outplacement; Interkulturelle Kompetenz; Kommunikation und Auftreten; Krisenmanagement etc.
Was ist definitiv nicht anrechenbar?
Folgende Schwerpunkte sind nicht anrechenbar:
1. Das Selbststudium durch Fachliteratur und andere Medien wie Filme, DVD, Hörbuch, Podcast, Twitter, Youtube etc. Dies wird für die Arbeit als Coach vorausgesetzt.
2. Die persönliche Fürsorge, die dazu dient, die Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten (Sport, Meditation, Selbstfürsorge, Yoga, Achtsamkeitstrainings etc.)
3. Die Durchführung von Coaching, Mediation, Training, Moderation und Supervision in der Rolle der eigenen Profession (Kerngeschäft).
4. Die Einhaltung des Ethik-Kodex des DBVC.
Wie weise ich den Stundenaufwand meiner Fortbildung nach?
Die Erhebung nimmt das Mitglied selbstverantwortlich über ein
Online-Formular vor.
Sollen alle Nachweise und das Formblatt wirklich als gesammelt eingereicht werden?
Wenn möglich, möchten wir Dich bitten, Deine Nachweise gesammelt in wenigen Dokumenten einzureichen. Den Eingang der Nachweise gehen bei der DBVC Geschäftsstelle ein, deren Aufwand wir bei über 600 Mitglieder so gering wie möglich halten möchten. Dafür kannst Du das
Online-Formular nutzen.
Wann muss ich den Nachweis zur geleisteten Fortbildung erbringen?
Nach Deinem Eintritt in den DBVC hast Du für die ersten drei Jahre die Wahl, Dir einen Zeitraum Deiner Einreichung auszusuchen. Welche Zeiträume das sind, erfährst Du
hier.
Nach Abschluss des ersten Zeitraums gilt dann der nächste Zeitraum von drei Jahren zum Sammeln von 120 Stunden.
Welche Art von Fortbildung kann ich geltend machen?
13 Fortbildungskategorien sind vordefiniert, für die in mindestens 3 Kategorien Fortbildungsstunden eingereicht werden sollen. Alle Fortbildungskategorie und welche Arten von Fortbildung nicht anrechenbar sind, findest Du
hier.
Gibt es eine Liste mit empfohlenen Weiterbildungen im Sinne der Fortbildungsrichtlinie?
Die Fortbildungskommission hat sich zum aktuellen Zeitpunkt explizit dagegen entschieden, einen Katalog oder Kriterien für Weiterbildungsanbieter zu erstellen. Das hat verschiedene Gründe:
- Es entspricht nicht der zugrunde liegenden Haltung von Eigenverantwortung der Mitglieder
- Unnötige Einschränkungen für Mitglieder und Fortbildung
- Erheblicher administrativer Aufwand (das Fortbildungsangebot ist riesig und sehr dynamisch)
- Sehr hohes Konfliktpotenzial
- Gefahr der Vorzugsbehandlung von DBVC Weiterbildungsanbietern
Da ja jede Fortbildung grundsätzlich anerkennungsfähig ist, die der beruflichen Weiterentwicklung für die eigene Coaching-Tätigkeit/Expertise dient, - würde der Katalog ein Problem lösen, das im Grunde gar nicht besteht.
Gibt es Sonderregelungen für den Stundenumfang, wenn man nicht hauptberuflich Coach ist?
Dieses Thema wurde in den letzten Jahren in der Fortbildungskommission, im Vernetzungstreffen der Gremienleiter*innen und auf der Mitgliederversammlung angesprochen und intensiv diskutiert mit dem Ergebnis: erstmal gibt es keine Sonderregelung (außer für passive Mitgliedschaften und den Mitgliedsstatus „im Ruhestand“, die keine Fortbildungsstunden nachweisen müssen). Zum einen gibt es zig verschiedene Gründe aus denen jemand die 120 Stunden nicht erreichen könnte (mehrere Berufsfelder, Teilzeittätigkeit, persönliche Gründe etc.) - bevor wir da einen langen Katalog aufmachen, haben wir gesagt, wir halten es einfach und schauen gesondert auf die Fälle, wo die Stunden nicht erreicht werden und gehen da in den Dialog. Es gibt ja auch keine “Konsequenzen” bei Nichterreichen der Stunden - außer eben den Dialog um die Umstände zu verstehen. Da die Leitlinien aktuell in einer 3-jährigen Pilotphase sind, werden wir diesen Punkt aber auch einer Realitätsprüfung unterziehen..
Ich habe insbesondere im letzten und vorletzten Jahr vor meinem Eintritt in den DBVC viel in meine Weiterbildung investiert. Kann ich dies bereits anrechnen lassen?
Nach Deinem Eintritt in den DBVC hast Du für die ersten drei Jahre die Wahl, Dir einen Zeitraum Deiner Einreichung auszusuchen. Welche Zeiträume das sind, erfährst Du
hier.
Nach Abschluss des ersten Zeitraums gilt dann der nächste Zeitraum von drei Jahren zum Sammeln von 120 Stunden.
Gelten die Nachweis-Pflichten auch nach einem Wechsel in den Status "i. R." (im Ruhestand)?
Nein, Mitglieder mit dem Status "im Ruhestand" sind von dem Fortbildungsnachweis ausgenommen.
Ich finde die Art meiner Fortbildung nicht im Katalog. Was kann ich tun?
Es kann durchaus sein, dass diese Art von Fortbildung entweder nicht geltend gemacht werden oder eine Erweiterung des Kataloges in dem Fall sinnvoll erscheint. Bitte informiere Dich zunächst
hier, welche Kategorien anrechenbar sind und welche nicht. Informiere Dich ggf. in den
FAQs, ob Deine Rückfrage bereits beantwortet wurde. Ist dies nicht der Fall, wende Dich mit Deiner konkreten Fragestellung per Mail an
fortbildung (at) dbvc.de.
Ich habe mehr Zeitaufwand für eine Kategorie benötigt als maximal angegeben? Was kann ich tun?
Die maximalen Zeitangaben je Kategorie dienen als grundlegende Orientierung für die Erhebung. Ausnahmefälle sind in besonderen Fällen (außerordentlich hoher Aufwand) zu begründen und anzugeben.
Muss ich wirklich mindestens 3 Kategorien der Fortbildung bedienen?
Grundsätzlich ja, denn das Ziel dieser Vorgabe ist es, die Qualität der Coaching-Profession seiner Mitglieder durch vielseitige unterschiedliche Formate zu sichern, in denen unterschiedliche Themen und damit auch diverse Kontexte behandelt werden (Kompetenzerweiterung und – vertiefung).
AUSNAHME: Teilnehmer von umfangreichen Fortbildungen (z.B. Studiengang, Fortbildungsreihe mit mehreren Modulen) – hier kann die Stundenzahl auch allein aus dieser Kategorie nachgewiesen werden, da der Zeitaufwand erfahrungsgemäß weitaus höher ist.
Ich erreiche nicht die notwendigen 120 Stunden Fortbildung in 3 Jahren. Was ist die Folge?
Dem DBVC ist es ein Anliegen, dass sich seine Mitglieder kontinuierlich in ihrer Profession fortbilden, um den Qualitätsstandard seiner Coaches und Coaching-Experten zu sichern und adäquat weiterzuentwickeln. Sollte die Mindeststundenzahl nicht erreicht werden, bitten wir Dich, uns dies mitzuteilen und in den Dialog mit der Fortbildungskommission zu treten. Das weitere Vorgehen wird individuell im Dialog zwischen Mitglied und Verband besprochen, indem eine konstruktive Lösungsfindung angestrebt wird. Es liegt zu keinem Zeitpunkt in unserem Interesse, eine Mitgliedschaft aufgrund fehlender Fortbildungsnachweise zu kündigen.
Kann ich bei Nichterreichen der Mindest-Fortbildungsstunden die Mitgliedschaft verlieren?
Der DBVC möchte mit der Fortbildungsrichtlinie die Qualität im Verband und seiner Mitglieder langfristig sichern. Er vertraut dabei auf die Eigenverantwortung und die Motivation seiner Mitglieder und hat keinerlei Interesse daran, Mitgliedern ihre Mitgliedschaft zu entziehen. Vielmehr strebt er einen Dialog über die Gründe des Nichterreichens an.