Konkrete Fragen zu den Kategorien
Spezielle Fragen zu den 13 vordefinierten DBVC Fortbildungskategorien und Antworten der Fortbildungskommission:
Generelle Fragen
Gibt es einen Katalog anerkannter Fortbildungen?
Die Fortbildungskommission hat sich zum aktuellen Zeitpunkt explizit dagegen entschieden, einen Katalog oder Kriterien für Weiterbildungsanbieter zu erstellen für "nur" DBVC anerkannte Fortbildungen. Das hat verschiedene Gründe:
- Es entspricht nicht der zugrunde liegenden Haltung von Eigenverantwortung der Mitglieder
- Unnötige Einschränkungen für Mitglieder und Fortbildung
- Erheblicher administrativer Aufwand zur Anerkennung/Zertifizierung eines Angebots (das Fortbildungsangebot ist riesig und sehr dynamisch)
- Sehr hohes Konfliktpotenzial
- Gefahr der Vorzugsbehandlung von DBVC Weiterbildungsanbietern
Da ja jede Fortbildung grundsätzlich anerkennungsfähig ist, die der beruflichen Weiterentwicklung für die eigene Coaching-Tätigkeit/Expertise dient, würde der Katalog ein Problem lösen, das im Grunde gar nicht besteht.
Fragen zur Kategorie 1
In welche Kategorie fällt die Teilnahme an Workshops (als Moderator*in oder Teilnehmer*in)?
Zunächst gilt: Ist die Teilnahme fortbildungsrelevant für Deine Coaching-Kompetenzen, dann ist es anerkennungsfähig. Fällt die Teilnahme ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig.
Gilt ersteres, zählt diese in Kategorie 2; je nach Kontext auch in Kategorie 1, 11, 12 oder 13.
Fragen zur Kategorie 2
In welche Kategorie fällt die Teilnahme an Workshops (als Moderator*in oder Teilnehmer*in)?
Zunächst gilt: Ist die Teilnahme fortbildungsrelevant für Deine Coaching-Kompetenzen, dann ist es anerkennungsfähig. Fällt die Teilnahme ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig.
Gilt ersteres, zählt diese in Kategorie 2; je nach Kontext auch in Kategorie 1, 11, 12 oder 13.
Wie sieht es denn mit bezahlten Online-Seminaren aus, die auf Udemy, Skillshare usw. bezogen werden?
Die bezahlten Online-Seminare sind den Präsenz-Seminaren gleichgestellt. Das bedeutet, sie sind anrechenbar (Kategorie 2 oder ggf. auch 6 je nach Art der Fortbildung). Den Nachweis erbringst Du mit der Teilnahmebescheinigung des Anbieters oder falls es eine solche nicht gibt, mit der Anmeldebestätigung.
Fragen zur Kategorie 3
Ich schreibe an einem neuen Coaching-Sachbuch. Wie viele Stunden kann ich hierfür anrechnen (Recherchen, Schreiben, Verlagsaustausch, etc.)?
Stundenmäßig besteht eine Begrenzung von bis zu 16 h pro Buch/Beitrag, was vermutlich dem realen Aufwand nicht gerecht wird. Wir sind aktuell in der Pilot- und Erprobungsphase und freuen uns über jedes Feedback zu realen Aufwandszeiten, sodass wir dann ggf. Anpassungen vornehmen können. Bei konkreter Angabe zu Deiner Veröffentlichung schreiben, kannst Du auch die vollen Stunden anrechnen. Bitte trete hierfür mit uns in den Dialog.
Unabhängig davon ist zu beachten, dass die Veröffentlichung einen konkreten Bezug zur Profession Coaching haben sollte. Wichtig ist zudem noch, dass hiermit eine von drei notwendigen Kategorien erfüllt ist, was unabhängig vom Stundenaufwand zu beachten ist. Es sind daher noch Fortbildungsstunden in zwei anderen Kategorien erforderlich.
Fragen zur Kategorie 4
Ich schreibe an einem neuen Coaching-Sachbuch. Wie viele Stunden kann ich hierfür anrechnen (Recherchen, Schreiben, Verlagsaustausch, etc.)?
Stundenmäßig besteht eine Begrenzung von bis zu 16 h pro Buch/Beitrag, was vermutlich dem realen Aufwand nicht gerecht wird. Wir sind aktuell in der Pilot- und Erprobungsphase und freuen uns über jedes Feedback zu realen Aufwandszeiten, sodass wir dann ggf. Anpassungen vornehmen können. Bei konkreter Angabe zu Deiner Veröffentlichung schreiben, kannst Du auch die vollen Stunden anrechnen. Bitte trete hierfür mit uns in den Dialog.
Unabhängig davon ist zu beachten, dass die Veröffentlichung einen konkreten Bezug zur Profession Coaching haben sollte. Wichtig ist zudem noch, dass hiermit eine von drei notwendigen Kategorien erfüllt ist, was unabhängig vom Stundenaufwand zu beachten ist. Es sind daher noch Fortbildungsstunden in zwei anderen Kategorien erforderlich.
Fragen zur Kategorie 5
Bisher keine eingereichten Fragen. Hast Du eine Frage, schreibe uns an fortbildung (at) dbvc.de
Fragen zur Kategorie 6
Wie sieht es denn mit bezahlten Online-Seminaren aus, die auf Udemy, Skillshare usw. bezogen werden?
Die bezahlten Online-Seminare sind den Präsenz-Seminaren gleichgestellt. Das bedeutet, sie sind anrechenbar (Kategorie 2 oder ggf. auch 6 je nach Art der Fortbildung). Den Nachweis erbringst Du mit der Teilnahmebescheinigung des Anbieters oder falls es eine solche nicht gibt, mit der Anmeldebestätigung.
Fragen zur Kategorie 7
Bisher keine eingereichten Fragen. Hast Du eine Frage, schreibe uns an fortbildung (at) dbvc.de
Fragen zur Kategorie 8
Mit der FoBi-Kategorie “Lehrcoaching” ist doch gemeint, dass ich als Lehrcoach einem in Ausbildung zum Coach befindlichen Lehrcoachee Lehrcoaching-Sitzungen gebe, oder?
Das hängt vom Kontext ab. Bei dieser Kategorie ist unser gedanklicher Prototyp ein Lehr- oder Übungscoaching außerhalb einer Ausbildung - z.B. um den Umgang mit einer neu erlernten Methode mit Kolleg*innen zu üben und zu festigen. Der Kerngedanke ist also die eigene Fortbildung.
Lehrcoachings im Rahmen einer Fortbildung als Coachee sind über die Kategorie 13 “Zusatzausbildung / Studium / Weiterbildung” abgedeckt.
Lehrcoachings als Lehrcoach im Rahmen einer Fortbildung oder Coaching-Ausbildung bei Weiterbildungsanbietern fallen in den Bereich “Kerngeschäft” und sind damit nicht anerkennungsfähig.
Hierbei gibt es sicher Grenzfälle, die wir nicht bedacht haben, diese müssen wir dann im Einzelfall in der Kommission diskutieren. Gib uns hier bitte Deinen konkreten Fall!
Fragen zur Kategorie 9
Bisher keine eingereichten Fragen. Hast Du eine Frage, schreibe uns an fortbildung (at) dbvc.de
Fragen zur Kategorie 10
Bisher keine eingereichten Fragen. Hast Du eine Frage, schreibe uns an fortbildung (at) dbvc.de
Fragen zur Kategorie 11
In welche Kategorie fällt die Teilnahme an Workshops (als Moderator*in oder Teilnehmer*in)?
Zunächst gilt: Ist die Teilnahme fortbildungsrelevant für Deine Coaching-Kompetenzen, dann ist es anerkennungsfähig. Fällt die Teilnahme ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig.
Gilt ersteres, zählt diese in Kategorie 2; je nach Kontext auch in Kategorie 1, 11, 12 oder 13.
Fragen zur Kategorie 12
In welche Kategorie fällt die Teilnahme an Workshops (als Moderator*in oder Teilnehmer*in)?
Zunächst gilt: Ist die Teilnahme fortbildungsrelevant für Deine Coaching-Kompetenzen, dann ist es anerkennungsfähig. Fällt die Teilnahme ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig.
Gilt ersteres, zählt diese in Kategorie 2; je nach Kontext auch in Kategorie 1, 11, 12 oder 13.
Fragen zur Kategorie 13
Ich mache eine Weiterbildung zum Gemeinwohl Ökonomie-Berater wäre so was anrechenbar?
Die Fortbildungsaktivitäten müssen einen Bezug zur Coaching-Profession haben und einen Weiterbildungsmehrwert für die individuellen Tätigkeiten im Coachingbereich – je nach Säulenzugehörigkeit – haben. Wenn diese Fortbildung also Deiner Feldkompetenz dient, dann wird sie anerkannt.
Letztlich sind wir auch in der Pilotphase und wollen die Leitlinien verproben und 2023 evaluieren. Dafür brauchen wir Input, um es entsprechend prüfen zu können
Ist eine Mediationsausbildung anrechenbar?
Grundsätzlich gilt: Dient Deine Teilnahme an einer Fortbildung Deiner Kompetenzgewinnung/-stärkung für Deine Coaching-Tätigkeit, dann ist die Teilnahme anerkennungsfähig. Fällt eine/die Fortbildung ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig. Wir zählen hier auf Deine verantwortungsbewusste Einschätzung für die Profession Coaching und die DBVC Richtlinie "Qualität durch Fortbildung".
In welche Kategorie fällt die Teilnahme an Workshops (als Moderator*in oder Teilnehmer*in)?
Zunächst gilt: Ist die Teilnahme fortbildungsrelevant für Deine Coaching-Kompetenzen, dann ist es anerkennungsfähig. Fällt die Teilnahme ins Kerngeschäft (z.B. Moderation eines Workshops beim Kunden), dann ist sie nicht anerkennungsfähig.
Gilt ersteres, zählt diese in Kategorie 2; je nach Kontext auch in Kategorie 1, 11, 12 oder 13.