Qualität durch FortbildungFAQ

(Selbst)verpflichtende Fortbildungsleitlinie

Jedes DBVC Mitglied weist ab dem Jahr 2021 selbstverantwortlich mindestens 120 Stunden Fortbildungsaktivitäten in mindestens drei von 13 vordefinierten Kategorien im Coaching-Bereich innerhalb von drei Jahren nach.

Anrechenbare Kategorien 

  1. Coaching-Kongresse und Fachtagungen
  2. Teilnahme an Fortbildung als Teilnehmer 
  3. Beiträge in Print- oder elektronischen Medien (z.B. Zeitschriftenartikel, PodcastFolgen, Blog-Artikel, Social Media, Video-Beiträge) 
  4. Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge sowie Teilnahme an wissenschaftlichen Studien 
  5. Hospitationen
  6. Frontalvorträge
  7. Tätigkeit als Tutor in CoachingAusbildungen
  8. Lehrcoaching (bzw. „Experimente“ im Rahmen geschlossener Teilnehmerkreise)
  9. Supervision / Intervision (nur Supervisand / Fallgeber) 10. Teilnahme an Coaching-Kreisen sowie Kollegialer Beratung
  10. Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen mit Fortbildungsanteil
  11. DBVC / IOBC Veranstaltungen & Gutachtertätigkeit
  12. Weiterbildung, berufsbegleitendes Studium, Zusatzausbildung

Nicht anrechenbare Fortbildungen

  • Das Selbststudium durch Fachliteratur und andere Medien wie Filme, DVD, Hörbuch, Podcast, Twitter, Youtube etc. Dies wird für die Arbeit als Coach vorausgesetzt.
  • Die persönliche Fürsorge, die dazu dient, die Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten (Sport, Meditation, Selbstfürsorge, Yoga, Achtsamkeitstrainings etc.)
  • Durchführung von Coaching, Mediation, Training, Moderation und Supervision in der Rolle der eigenen Profession (Kerngeschäft).
  • Die Einhaltung des Ethik-Kodex des DBVC.

Beispiel­hafte inhalt­liche Schwer­punkte von mög­lichen Fort­bildungen 

  • Neue Aufgaben, Funktionen, Positionen
  • Führung, Führungskompetenz
  • Selbstreflektion,Abgleich Selbst- und Fremdbild
  • Organisationsveränderungen / Change Management
  • Stressmanagement, Burn-Out Prophylaxe, Work-Life-Balance
  • Selbstmanagement,Arbeitsstiloptimierung
  • Persönlichkeits- / Potenzialentwicklung
  • Entwicklung der soz. Kompetenz
  • Teamentwicklung / Agile Teams
  • Konflikte und Beziehungsthemen
  • Karriere und Berufswegfragen
  • Outplacement
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikation und Auftreten
  • Krisenmanagement
  • Sonstiges: (leeres Feld)

Die genannten Schwerpunkte basieren auf den Coaching-Umfragen von Jörg Middendorf und Dr. Christopher Rauen im Jahr 2020. 

 

WICHTIG: der inhaltliche Fokus der Fortbildung sollte sich grundsätzlich an die Schwerpunkt-Themen im Business Coaching anlehnen.

FAQ zur Umsetzung der Fortbildungsleitlinie
Wie weise ich den Stundenaufwand meiner Fortbildung nach? 
Die Erhebung nimmt das Mitglied selbstverantwortlich per downloadbaren Formblatt vor. Welche Nachweise je Kategorie zu erbringen sind, ist vordefiniert. Das Formblatt sowie die Übersicht der Kategorien mit einreichbaren Nachweisen und anrechenbarer Stundenzahl findest Du unter www.dbc.de/fortbildung.

Hinweis: Für die Zukunft wollen wir die Einreichung von Fortbildung bequemer und digitaler gestalten, bitten aber hier noch um etwas Geduld. Vorerst gilt daher das Formblatt für die Einreichung von Fortbildungsnachweisen.
Wo reiche ich meinen Fortbildungsaufwand ein?
Meinen Aufwand (Formblatt inkl. Nachweise) sende ich ausschließlich digital per pdf-Datei an fortbildung@dbvc.de. Dabei füge ich alle Nachweise in ein PDF.
Wann muss ich den Nachweis zur geleisteten Fortbildung erbringen?
Da die Richtlinie 2021 in Kraft getreten ist, hatten alle Mitglieder, welche bereits seit dem Jahr 2021 oder früher im Verband waren, bisher folgende Optionen für ihre erste Einreichung:
- Einreichen zum 31.12.2021 à Erhebungszeitraum 01-2019 – 12/2021
- Einreichen zum 31.12.2022 à Erhebungszeitraum 01-2020 – 12/2022
- Einreichen zum 31.12.2023 à Erhebungszeitraum 01-2021 – 12/2023
 Für alle Mitglieder, welche im Jahr 2022 in den Verband aufgenommen wurden, gibt es folgende Optionen:
- Einreichen zum 31.12.2022 à Erhebungszeitraum 01-2020 – 12/2022
- Einreichen zum 31.12.2023 à Erhebungszeitraum 01-2021 – 12/2023
- Einreichen zum 31.12.2024 à Erhebungszeitraum 01-2022 – 12/2024
 
Diese Regelung gilt dann (entsprechend weitergerechnet) für alle weiteren Mitglieder, die in den Verband aufgenommen werden. D. h. jedes Mitglied hat für die erste Einreichung drei Optionen für den Zeitpunkt. Danach entsteht ein fester Zyklus von 3 Jahren für die Einreichung von Fortbildungsnachweisen.
Welche Art von Fortbildung kann ich geltend machen?
Die anrechenbaren und nicht anrechenbaren Fortbildungsarten sind im Kategorien-Katalog abschließend aufgeführt. Diesen findest Du unter www.dbvc.de/fortbildung.
Ich finde die Art meiner Fortbildung nicht im Katalog. Was kann ich tun?
Es kann durchaus sein, dass diese Art von Fortbildung entweder nicht geltend gemacht werden oder eine Erweiterung des Kataloges in dem Fall sinnvoll erscheint. Bitte informiere Dich zunächst in de FAQs unter www.dbvc.de/fortbildung, ob entsprechende Fragen zum Thema bereits beantwortet wurden. Ist dies nicht der Fall, wende Dich mit Deiner konkreten Fragestellung per Mail an fortbildung@dbvc.de.
Ich habe mehr Zeitaufwand für eine Kategorie benötigt als maximal angegeben? Was kann ich tun?
Die maximalen Zeitangaben je Kategorie dienen als grundlegende Orientierung für die Erhebung. Ausnahmefälle sind in ganz besonderen Fällen (außerordentlich hoher Aufwand) zu begründen und mit dem Verband abzustimmen.
Muss ich wirklich mindestens 3 Kategorien der Fortbildung bedienen?
Grundsätzlich ja, denn das Ziel dieser Vorgabe ist es, die Qualität der Coaching-Profession seiner Mitglieder durch vielseitige unterschiedliche Formate zu sichern, in denen unterschiedliche Themen und damit auch diverse Kontexte behandelt werden (Kompetenzerweiterung und – vertiefung).

AUSNAHME: Teilnehmer von umfangreichen Fortbildungen (z.B. Studiengang, Fortbildungsreihe mit mehreren Modulen) – hier kann die Stundenzahl auch allein aus dieser Kategorie nachgewiesen werden, da der Zeitaufwand erfahrungsgemäß weitaus höher ist.
Ich erreiche nicht die notwendigen 120 Stunden Fortbildung in 3 Jahren. Was ist die Folge?
Dem DBVC ist es ein Anliegen, dass sich seine Mitglieder kontinuierlich in ihrer Profession fortbilden, um den Qualitätsstandard seiner Coaches und Coaching-Experten zu sichern und adäquat weiterzuentwickeln. Sollte die Mindeststundenzahl nicht erreicht werden, ist dies durch das Mitglied schriftlich zu begründen (siehe Formblatt). Das weitere Vorgehen wird individuell im Dialog zwischen Mitglied und Verband besprochen, indem eine konstruktive Lösungsfindung angestrebt wird.
Kann ich bei Nichterreichen der Mindest-Fortbildungsstunden die Mitgliedschaft verlieren?
Der DBVC möchte mit der Fortbildungsrichtlinie die Qualität im Verband und seiner Mitglieder langfristig sichern. Er vertraut dabei auf die Eigenverantwortung und die Motivation seiner Mitglieder und hat keinerlei Interesse daran, Mitgliedern ihre Mitgliedschaft zu entziehen. Vielmehr strebt er einen Dialog über die Gründe des Nichterreichens an.

Hinweise zum Datenschutz

Beim Verfassen der Protokolle sind die relevanten datenschutzrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Dies bedeutet u.a.

  • Werden in Protokollen personenbezogene Daten aufgeführt (z.B. Namen), dann müssen die betroffenen Personen der Übermittlung der Daten an den DBVC zustimmen. Liegt diese Zustimmung nicht vor, sollten die Namen aus dem Protokoll entfernt werden.
  • Insbesondere bei fallbezogenen Dokumentationen dürfen keine Informationen enthalten sein, welche einen Rückschluss auf den Klienten oder dessen Organisation erlauben, diese sind entweder zu anonymisieren (personenbezogene Daten streichen) oder zu pseudonymisieren (personenbezogene Daten verfremden).

Diese Liste ist nicht vollständig, es können weitere Erfordernisse gelten, diese sind im Einzelfall zu prüfen.

Fragen und Impressum

Alle ausführlichen Informationen und ein FAQ zur Umsetzung der DBVC Leitlinie für Fortbildung für alle Mitglieder gibt es unter www.dbvc.de/fortbildung und www.dbvc.de/fortbildung/faq. Solltest Du Deine Fragen nicht auf der DBVC Webseite und / oder im FAQ-Bereich beantwortet finden, schicke uns diese per Mail an fortbildung (at) dbvc.de.

Deutscher Bundesverband Coaching e.V.

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Tel.: +49 541 580-4808

Fax: +49 541 580-4809

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