Vorbemerkungen
- Die folgenden Qualitätsstandards für Coaching-Weiterbildungen gelten für die vielfältigen Weiterbildungsangebote innerhalb des DBVC hinsichtlich der Vermittlung von Coaching-Kompetenzen. Die dabei erworbenen Qualifikationen sind nicht gleichzusetzen mit den Eingangsvoraussetzungen für eine DBVC Mitgliedschaft.
- Es werden Qualitätsanforderungen beschrieben, die erfüllt sein müssen, damit eine Coaching-Weiterbildung vom DBVC zertifiziert werden kann. Die Zertifizierung kann nur nach einem Anerkennungsverfahren ausgesprochen werden.
- Diese Zertifizierung darf der Öffentlichkeit gegenüber ausgewiesen werden. Sie bedeutet, dass die Weiterbildung aus DBVC Sicht professionelle Coaching-Kompetenzen vermittelt.
- Diese Standards definieren Qualitätsanforderungen an die Weiterbildung.
- An diesen Weiterbildungen können grundsätzlich auch Menschen teilnehmen, die nicht als Coach firmieren wollen, sondern die erworbenen Kompetenzen in anderen professionellen Rollen einsetzen wollen.
- Eventuelle Abschluss-Zertifikate werden vom Weiterbildungsanbieter nach dessen Richtlinien vergeben. Es wird dabei weder ein DBVC Zertifikat noch eine Mitgliedschaft im DBVC vergeben. Dafür hat der DBVC ein eigenes Aufnahmeverfahren.
- Diese Qualitätsstandards werden in Form eines regelmäßigen, verpflichtenden Austausches zwischen den DBVC Weiterbildungsanbieter reflektiert und weiterentwickelt.
Allgemeine Anforderungen
- Der Mindestumfang einer DBVC Weiterbildung beträgt 150 Zeitstunden (60 Minuten). Hierzu zählen alle interaktiven Aktivitäten, nicht aber Selbststudium, Erstellung von Referaten o.ä.
- Die Mindestdauer eines Curriculums beträgt 12 Monate, wünschenswert ist jedoch eine Mindestdauer von 18 Monaten.
- Für die DBVC-Zertifizierung: Curricula werden von einem Senior Coach des DBVC verantwortlich vertreten. Dieser muss mindestens ein Jahr Mitglied im DBVC gewesen sein und Kompetenz als Lehrender und Weiterbildungsanbieter nachweisen. Er wird im Folgenden „Weiterbildungsanbieter“ genannt.
- Der Weiterbildungsanbieter überzeugt in seiner persönlichen Integrität vor allem durch:
- Anforderungen an Selbstreflexionsfähigkeit
- Dialogfähigkeit
- Glaubwürdigkeit
- Vertrauenswürdigkeit
- Die Weiterbildung im Bereich Coaching ist schon mindestens dreimal als offenes Angebot durchgeführt worden und wird auch weiterhin mindestens einmal jährlich durchgeführt. Dies ist auf Verlangen des DBVC durch Teilnehmerlisten nachzuweisen. Sollte in einem Jahr keine neue Weiterbildung begonnen werden, ist das dem DBVC unverzüglich anzuzeigen. (Über die Zulassung zum Anerkennungsverfahren, das Erteilen und Fortbestehen der Zertifizierung entscheidet letztlich jeweils der Vorstand.)
- Der Weiterbildungsanbieter stellt ggf. die Qualifikation der in der Weiterbildung tätigen Lehrenden und deren Zusammenarbeit unter seiner Leitung sicher.
- Der Weiterbildungsanbieter hat ein plausibles Konzept zur unternehmerischen Gestaltung der Weiterbildung und setzt dieses qualifiziert um:
- bietet eine seriöse Angebotspalette und aufrichtige Marketing- und Werbestrategien
- die in der Weiterbildung berücksichtigten Perspektiven und die durch sie zu erwerbenden Kompetenzen (Leistungsversprechen) sind realistisch und klar erkennbar ausgewiesen. Prozess und Inhalt passen zusammen
- hat eine für sein Weiterbildungsangebot angemessene Infrastruktur für Verwaltung und Kundenbetreuung
- arbeitet in wirtschaftlich soliden Verhältnissen und mit nachhaltigen Strategien
- orientiert sich im Geschäftsgebaren am „ehrbaren Kaufmann“
- Der Weiterbildungsveranstalter evaluiert die Qualität der Weiterbildung und hat hierzu ein schlüssiges Konzept.
- Die vergebenen Zertifikate sind der Weiterbildung bzw. der erworbenen Qualifikation angemessen.
- Zur Weiterbildung gehört ein schlüssiges Konzept für die Auswahl von Weiterbildungsteilnehmern vor Beginn und für die Evaluation der gemachten Lernerfahrungen bzw. der erreichten Kompetenzen zum Abschluss.
- Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Weiterbildung muss sichergestellt werden. Hierzu nimmt der Weiterbildungsanbieter mindestens einmal jährlich an den DBVC Qualitätskonferenzen für Weiterbildungsanbieter teil.
- Der Weiterbildungsanbieter gewährt den DBVC Berichterstattern Einblick in die Praxis der Weiterbildung und der damit verbundenen unternehmerischen Tätigkeit.
- Bei einer wesentlichen inhaltlichen und / oder strukturellen Veränderung des bereits zertifizierten Weiterbildungsangebotes wird eine erneute Überprüfung durch die DBVC Berichterstatter notwendig, um eine Zertifizierung aufrecht zu halten. Insbesondere gilt dies für den Fall, dass die bisherige Weiterbildung nicht mehr in der bisherigen Form existiert bzw. von einzelnen oder mehreren Dozenten in einem neuen geschäftlichen Rahmen angeboten wird. Die Überprüfung erfordert ein neues Anerkennungsverfahren, das zu einer reduzierten Gebühr i.H.v. 1.500 € (bei vorheriger Mitgliedschaft als institutioneller Coaches-Anbieter 1.000 €) beantragt werden kann. Das Kriterium der dreimaligen Durchführung der Weiterbildung kann entfallen.
- Wenn ein Coaching-Weiterbildungsanbieter einen neuen Lehrgang mit einem neuen Namen vom DBVC anerkennen lassen möchte, wied in der Qualitätskonferenz darüber abgestimmt, ob ein Anerkennungsverfahren notwendig ist und eine entsprechende Empfehlung an den Vorstand gegeben.
- Erfolgte Änderungen werden der DBVC Geschäftsstelle zwecks Gewährleistung der Informations- und Auskunftsfähigkeit zeitnah übermittelt.
Inhaltliche Voraussetzungen
1. Didaktik und Theorie
- Das Weiterbildungskonzept ist didaktisch sinnvoll und zweckmäßig aufgebaut. Die einzelnen Elemente bilden gemeinsam ein stimmiges Gesamtprogramm (z.B. fachlich-konzeptueller roter Faden, fachliche Zuordnung der Lehrenden, Auswahl und Platzierung der Weiterbildungselemente, methodischer Aufbau, Ablauf-Design).
- Die Weiterbildung ist pluralistisch bezüglich Theorien, Inhalten, Methoden und Modellen, eingebettet in eine schlüssige Konzeption. Schwerpunkte in Perspektiven und Methoden sind ausgewiesen.
- Die Weiterbildung bezieht sich auf die „Leitlinien und Empfehlungen für die Entwicklung von Coaching als Profession“ (Coaching-Kompendium) und besonders der Ethik-Kodex wird angemessen reflektiert.
2. Persönliche und professionelle Kompetenzen
- Die Weiterbildung ermöglicht und erwartet Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmer im Hinblick auf ihr professionelles Handeln. Dies beinhaltet Rückmeldungs- und Bewusstwerdungsschritte zur eigenen Wirkung und wird als individueller Reflexions-Prozess innerhalb der Weiterbildung schlüssig umgesetzt.
- Die Weiterbildung vermittelt ein schlüssiges Modell zum Verständnis der Selbststeuerung von Menschen im Beruf, dem Zugang zu ihrer Innenwelt und einem im Coaching angemessenen Umgang mit beidem.
- Die Weiterbildung vermittelt die Fähigkeit, die eigene professionelle Beziehung zu reflektieren und zu erkennen, wann man eine kompetente Außenperspektive benötigt.
3. Einbezug relevanter Kontexte
- Die Weiterbildung repräsentiert inhaltlich und didaktisch für Coaching relevante Perspektiven auf die Berufs- und Organisationswirklichkeit.
- Die Weiterbildung enthält eine Auseinandersetzung mit Fragen der Berufswelt, der beruflichen Identität und der beruflichen Lebenswege. Sie berücksichtigt das Zusammenspiel im Spannungsfeld von Organisation, Rolle und Person.
- Die Weiterbildung vermittelt ein Verständnis und einen Umgang mit Konflikten in beruflichen und organisationalen Kontexten.
4. Bezug zur Praxis:
- Die professionelle Praxis der Teilnehmer ist regelmäßig Gegenstand von Lernprozessen, die zu einer Integration von Theorie und Praxis führen.
- Die Weiterbildung macht es den Teilnehmern zur Pflicht, Anliegen aus der eigenen Berufspraxis einzubringen und sich beraten zu lassen.
- Die Weiterbildung unterstützt Vernetzung im kollegialen Feld. Interaktive kollegiale Lerngruppen innerhalb der Weiterbildung und/oder im Zusammenhang damit sind Pflicht.