Qualität durch FortbildungInhalt & kon­krete Um­setz­ung

Informationen zu Inhalt und Umsetzung der DBVC Fortbildungsleitlinie für DBVC Mitglieder. Die Fortbildungsleitlinie des DBVC besagt:

  • Jedes DBVC Mitglied weist ab 2021 selbstverantwortlich mindestens 120 Stunden Fortbildungsaktivitäten in mindestens drei von 13 vordefinierten Kategorien im Coaching-Bereich innerhalb von drei Jahren nach.

Was heißt das konkret?

"Jedes DBVC Mitglied weist..."

Der Fortbildungsnachweis gilt für alle ordentlichen und fördernden Mitglieder und unabhängig vom Mitgliedsstatus und/oder Eintritt in den DBVC gleichermaßen.

Ausnahme: Mitglieder mit dem Status "im Ruhestand". Ruheständler sind von der Vorgabe ausgenommen.

"...ab 2021..."

Die Richtlinie ist im Jahr 2021 in Kraft getreten.

Hinweis: Die Leitlinie befindet sich 2021–2023 in einer 3-jährigen Pilotphase. In der Zeit werden Erfahrungswerte zur Umsetzung der Leitlinie gesammelt, um diese dann ggf. anzupassen.

„...selbstverantwortlich...“

Zum aktuellen Zeitpunkt nimmt jedes Mitglied den Nachweis selbstverantwortlich und proaktiv per downloadbaren Formblatt vor. Bitte reiche uns Deine Fortbildung gesammelt für die 120 Stunden ein!

Hinweis: Für die Zukunft wollen wir die Einreichung von Fortbildung bequemer und digitaler gestalten, bitten aber hier noch um Geduld.

„...mindestens 120 Stunden Fortbildungsaktivitäten...“

Eine Stunde ist hier als Zeitstunde, d.h. 60 Minuten, gemeint. Die Summe ist für einen Zeitraum von drei Jahren nachzuweisen. Es gibt Vorgaben für die maximal anrechenbaren Stundenzahlen je nach Fortbildungskategorie. Dies kannst Du im Fortbildungskriterien-Katalog nachlesen.

„...in mindestens drei von 13 vordefinierten Kategorien...“

In min. drei der folgenden 13 definierten Fortbildungskategorien sind Fortbildungsstunden verpflichtend nachzuweisen:

  • Coaching-Kongress & Fachtagungen
  • konkrete Fortbildung
  • publizierte Fachbeiträge
  • wissenschaftliche Publikationen/Vorträge/Studienteilnahme
  • Hospitationen
  • Frontalvorträge

Hinweis: Ausführungen und Hinweise für die Kategorien, deren Nachweisformat und maximal anrechenbarer Stundenanzahl findest Du im Kriterien-Katalog.

  • ehrenamtliche Tätigkeit als Tutor in Coaching-Ausbildungen
  • Lehrcoaching
  • Supervision/Intervision
  • Teilnahme an Coaching-Kreisen sowie kollegialer Beratung
  • Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen mit Fortbildungsanteil
  • DBVC / IOBC Events
  • Weiterbildung / berufsbegleitendes Studium / Zusatzausbildung

"...im Coaching-Bereich..."

Eingereichte Fortbildungsaktivitäten müssen einen Bezug zur Coaching-Profession haben und einen Fortbildungs-Mehrwert für die individuellen Tätigkeiten im Coaching-Bereich – je nach DBVC Säulenzugehörigkeit – haben. Die Fortbildungsaktivitäten sollten eine Kompetenzentwicklung in den Bereichen Coaching-Kompetenz, Kontextkompetenz (Feld-/Funktions-/Sachkompetenz) und / oder Persönliche Kompetenz erkennbar werden lassen.  

 

Wir vertrauen auf Dein Selbsturteil zur Einschätzung, welche Aktivitäten und Fortbildungsthemen zum Coaching-Bereich zählen!

Ausführungen und Hinweise für die Kategorien, deren Nachweisformat und maximal anrechenbarer Stundenanzahl findest, Du im Kriterien-Katalog. Weitere Antworten auf mögliche Fragen hierzu findest Du im FAQ zur Fortbildungsleitlinie.

Zu besseren Abgrenzung wurden zudem Kategorien und Inhalte bestimmt, die NICHT anrechenbar sind. Für die folgenden Kategorien werden keine Stunden angerechnet:  

 

  • Durchführung aller Tätigkeiten in der Rolle der eigenen Profession (Kerngeschäft)
  • Selbststudium per Fachliteratur und andere Medien (Filme, DVD, Hörbuch, Podcast, Twitter, Youtube etc.)
  • Aufwand für die persönliche Fürsorge, um die Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten (Sport, Meditation, Selbstfürsorge, Yoga, Achtsamkeitstrainings etc.)
  • Einhaltung des Ethik-Kodex des DBVC

"...innerhalb von drei Jahren nach."

In einem Zeitrahmen von drei Jahren sollen mind. 120 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden. Diese Festlegung soll zum einen einen klaren Zeitraum vorgeben und zum anderen eine individuell flexible Handhabung je nach Lebenslage ermöglichen. So kann es z.B. vorkommen, dass man z.B. im ersten Jahr weniger Fortbildungsstunden schafft als im zweiten und dritten Jahr.

Fortbildungszeitraum für Mitglieder, die 2021 oder früher in den DBVC eingetreten sind:

Da die Richtlinie 2021 in Kraft getreten ist, haben alle Mitglieder, die seit 2021 oder früher im Verband sind, folgende Optionen für ihre erste Einreichung:

  • Einreichen zum 31.12.2021 für den Fortbildungszeitraum 01-2019 – 12/2021
  • Einreichen zum 31.12.2022 für den Fortbildungszeitraum 01-2020 – 12/2022
  • Einreichen zum 31.12.2023 für den  Fortbildungszeitraum 01-2021 – 12/2023

Fortbildungszeitraum für Mitglieder, die 2022 in den Verband eingetreten sind:

Für alle Mitglieder, die 2022 in den Verband eingetreten sind, gelten folgende Optionen zur Sammlung von Fortbildungsstunden:

  • Einreichen zum 31.12.2022 für den Fortbildungszeitraum 01-2020 – 12/2022
  • Einreichen zum 31.12.2023 für den Fortbildungszeitraum 01-2021 – 12/2023
  • Einreichen zum 31.12.2024 für den Fortbildungszeitraum 01-2022 – 12/2024

Generelle Regelung für die Einreichung der Fortbildungsnachweise:

Diese o.s. Regelung der Zeiträume dann (entsprechend weitergerechnet) für jedes neu aufgenommene Mitglied. D.h., jedes Mitglied hat für die erste Einreichung nach Verbandseintritt drei Optionen für den Einreichungszeitpunkt. Danach entsteht für jedes Mitglied ein fester Zyklus von 3 Jahren für die Einreichung von Fortbildungsnachweisen.

Hinweis: Jedes Mitglied nimmt den Nachweis selbstverantwortlich und proaktiv per downloadbaren Formblatt vor. Bitte reiche uns Deine Fortbildung gesammelt für die 120 Stunden ein!

Qualität durch Fortbildung – Danke für Deinen Beitrag zur Qualitätssicherung von  Coaching!

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Fr 9–14 Uhr

Mail: info (at) dbvc.de

Tel.: +49 541 5804808

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