Qualität durch FortbildungInhalt & kon­krete Um­setz­ung

Jedes DBVC Mitglied weist ab 2021 selbstverantwortlich mindestens 120 Stunden Fortbildungsaktivitäten in mindestens drei von 13 vordefinierten Kategorien im Coaching-Bereich innerhalb von drei Jahren nach. Was heißt das konkret?

"Jedes DBVC Mitglied weist..."

Der Fortbildungsnachweis gilt für alle ordentlichen und fördernden Mitglieder und unabhängig vom Mitgliedsstatus und/oder Eintritt in den DBVC gleichermaßen.

Ausschließlich Mitglieder mit dem Status "im Ruhestand" sind von der Vorgabe ausgenommen.

"...ab 2021..."

Die Richtlinie ist im Jahr 2021 in Kraft getreten.

„...selbstverantwortlich...“

Bitte reiche Deine Fortbildungsaktivitäten proaktiv ein – Hier geht es zum Online-Formular

„...mindestens 120 Stunden Fortbildungsaktivitäten...“

Eine Stunde ist hier als Zeitstunde, d.h. 60 Minuten, gemeint. Die Summe ist für einen Zeitraum von drei Jahren nachzuweisen. Es gibt Vorgaben für die maximal anrechenbaren Stundenzahlen je nach Fortbildungskategorie.

„...in mindestens drei von 13 vordefinierten Kategorien...“

In min. drei der folgenden 13 def­inier­ten Fortbildungs­kategorien sind Fortbildungs­stunden verpflichtend nachzuweisen:

  1. Coaching-Kongress & Fachtagungen
  2. konkrete Fortbildung
  3. publizierte Fachbeiträge
  4. wissenschaftliche Publikationen/ Vorträge/ Studienteilnahme
  5. Hospitationen
  6. Frontalvorträge
  1. ehrenamtliche Tätigkeit als Tutor in Coaching-Ausbildungen
  2. Lehrcoaching
  3. Supervision/Intervision
  4. Teilnahme an Coaching-Kreisen sowie kollegialer Beratung
  5. Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen mit Fortbildungsanteil
  6. DBVC / IOBC Events
  7. Weiterbildung / berufsbegleitendes Studium / Zusatzausbildung

"...im Coaching-Bereich..."

Eingereichte Fortbildungsaktivitäten müssen einen Bezug zur Coaching-Profession haben und einen Fortbildungs-Mehrwert für die individuellen Tätigkeiten im Coaching-Bereich – je nach DBVC Säulenzugehörigkeit – haben. Die Fortbildungsaktivitäten sollten eine Kompetenzentwicklung in den Bereichen Coaching-Kompetenz, Kontextkompetenz (Feld-/Funktions-/Sachkompetenz) und / oder Persönliche Kompetenz erkennbar werden lassen.  

 

Wir vertrauen auf Dein Selbsturteil zur Einschätzung, welche Aktivitäten und Fortbildungsthemen zum Coaching-Bereich zählen!

Zu besseren Abgrenzung wurden zudem Kategorien und Inhalte bestimmt, die NICHT anrechenbar sind. Für die folgenden Kategorien werden keine Stunden angerechnet:  

 

  • Durchführung aller Tätigkeiten in der Rolle der eigenen Profession (Kerngeschäft)
  • Selbststudium per Fachliteratur und andere Medien (Filme, DVD, Hörbuch, Podcast, Twitter, Youtube etc.)
  • Aufwand für die persönliche Fürsorge, um die Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten (Sport, Meditation, Selbstfürsorge, Yoga, Achtsamkeitstrainings etc.)
  • Einhaltung des Ethik-Kodex des DBVC

"...innerhalb von drei Jahren nach."

In einem Zeitrahmen von drei Jahren sollen mind. 120 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden. Diese Festlegung soll zum einen einen klaren Zeitraum vorgeben und zum anderen eine individuell flexible Handhabung je nach Lebenslage ermöglichen. So kann es z.B. vorkommen, dass man z.B. im ersten Jahr weniger Fortbildungsstunden schafft als im zweiten und dritten Jahr.

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Mo–Do 9–16 Uhr

Fr 9–14 Uhr

Mail: info (at) dbvc.de

Tel.: +49 541 5804808

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