Qualität durch FortbildungInhalt & kon­krete Um­setz­ung

Jedes DBVC Mitglied weist ab 2021 selbstverantwortlich mindestens 120 Stunden Fortbildungsaktivitäten in mindestens drei von 13 vordefinierten Kategorien im Coaching-Bereich innerhalb von drei Jahren nach. Was heißt das konkret?

"Jedes DBVC Mitglied weist..."

Der Fortbildungsnachweis gilt für alle ordentlichen und fördernden Mitglieder und unabhängig vom Mitgliedsstatus und/oder Eintritt in den DBVC gleichermaßen.

Ausschließlich Mitglieder mit dem Status "im Ruhestand" sind von der Vorgabe ausgenommen.

"...ab 2021..."

Die Richtlinie ist im Jahr 2021 in Kraft getreten.

Hinweis: Die Leitlinie befindet sich 2021–2023 in einer 3-jährigen Pilotphase. In der Zeit werden Erfahrungswerte zur Umsetzung der Leitlinie gesammelt, um diese dann ggf. anzupassen.

„...selbstverantwortlich...“

Bitte reiche Deine Fortbildungsaktivitäten proaktiv ein – Hier geht es zum Online-Formular

„...mindestens 120 Stunden Fortbildungsaktivitäten...“

Eine Stunde ist hier als Zeitstunde, d.h. 60 Minuten, gemeint. Die Summe ist für einen Zeitraum von drei Jahren nachzuweisen. Es gibt Vorgaben für die maximal anrechenbaren Stundenzahlen je nach Fortbildungskategorie.

„...in mindestens drei von 13 vordefinierten Kategorien...“

In min. drei der folgenden 13 def­inier­ten Fortbildungs­kategorien sind Fortbildungs­stunden verpflichtend nachzuweisen:

  1. Coaching-Kongress & Fachtagungen
  2. konkrete Fortbildung
  3. publizierte Fachbeiträge
  4. wissenschaftliche Publikationen/ Vorträge/ Studienteilnahme
  5. Hospitationen
  6. Frontalvorträge
  1. ehrenamtliche Tätigkeit als Tutor in Coaching-Ausbildungen
  2. Lehrcoaching
  3. Supervision/Intervision
  4. Teilnahme an Coaching-Kreisen sowie kollegialer Beratung
  5. Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen mit Fortbildungsanteil
  6. DBVC / IOBC Events
  7. Weiterbildung / berufsbegleitendes Studium / Zusatzausbildung

"...im Coaching-Bereich..."

Eingereichte Fortbildungsaktivitäten müssen einen Bezug zur Coaching-Profession haben und einen Fortbildungs-Mehrwert für die individuellen Tätigkeiten im Coaching-Bereich – je nach DBVC Säulenzugehörigkeit – haben. Die Fortbildungsaktivitäten sollten eine Kompetenzentwicklung in den Bereichen Coaching-Kompetenz, Kontextkompetenz (Feld-/Funktions-/Sachkompetenz) und / oder Persönliche Kompetenz erkennbar werden lassen.  

 

Wir vertrauen auf Dein Selbsturteil zur Einschätzung, welche Aktivitäten und Fortbildungsthemen zum Coaching-Bereich zählen!

Zu besseren Abgrenzung wurden zudem Kategorien und Inhalte bestimmt, die NICHT anrechenbar sind. Für die folgenden Kategorien werden keine Stunden angerechnet:  

 

  • Durchführung aller Tätigkeiten in der Rolle der eigenen Profession (Kerngeschäft)
  • Selbststudium per Fachliteratur und andere Medien (Filme, DVD, Hörbuch, Podcast, Twitter, Youtube etc.)
  • Aufwand für die persönliche Fürsorge, um die Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten (Sport, Meditation, Selbstfürsorge, Yoga, Achtsamkeitstrainings etc.)
  • Einhaltung des Ethik-Kodex des DBVC

"...innerhalb von drei Jahren nach."

In einem Zeitrahmen von drei Jahren sollen mind. 120 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden. Diese Festlegung soll zum einen einen klaren Zeitraum vorgeben und zum anderen eine individuell flexible Handhabung je nach Lebenslage ermöglichen. So kann es z.B. vorkommen, dass man z.B. im ersten Jahr weniger Fortbildungsstunden schafft als im zweiten und dritten Jahr.

Fortbildungszeitraum für Mitglieder, die 2021 oder früher in den DBVC eingetreten sind:

Da die Richtlinie 2021 in Kraft getreten ist, haben alle Mitglieder, die seit 2021 oder früher im Verband sind, folgende Verpflichtung für ihre nächste Einreichung:

  • Ein nachträgliches Einreichen zum 31.12.2023 für den Fortbildungszeitraum 01-2021 – 12/2023, sofern Du noch gar keine Nachweise erbracht hast
  • Solltest Du bereits eingereicht haben, gilt für Dich ein neuer 3-Jahres-Zyklus. Dieser gilt je, nachdem zu welchem Zyklus Deine letzte Einreichung war.

Fortbildungszeitraum für Mitglieder, die 2022 in den Verband eingetreten sind:

Für alle Mitglieder, die 2022 in den Verband eingetreten sind, gelten folgende Verpflichtung für ihre nächste Einreichung:

  • Einreichen zum 31.12.2024 für den Fortbildungszeitraum 01-2022 – 12/2024
  • Solltest Du bereits eingereicht haben, gilt für Dich ein neuer 3-Jahres-Zyklus. Dieser gilt je, nachdem zu welchem Zyklus Deine letzte Einreichung war.

Fortbildungszeitraum für Mitglieder, die 2023 in den DBVC eintreten:

Für alle Mitglieder, die 2023 in den Verband eingetreten sind, gelten folgende Optionen zur Sammlung von Fortbildungsstunden:

  • Einreichen zum 31.12.2024 für den Fortbildungszeitraum 01-2022 – 12/2024
  • Einreichen zum 31.12.2025 für den  Fortbildungszeitraum 01-2023 – 12/2025
  • Solltest Du bereits eingereicht haben, gilt für Dich ein neuer 3-Jahres-Zyklus. Dieser gilt je, nachdem zu welchem Zyklus Deine letzte Einreichung war.

Fortbildungszeitraum für Mitglieder, die 2024 in den DBVC eintreten:

Für alle Mitglieder, die 2024 in den Verband eingetreten sind, gelten folgende Optionen zur Sammlung von Fortbildungsstunden:

  • Einreichen zum 31.12.2024 für den Fortbildungszeitraum 01-2022 – 12/2024
  • Einreichen zum 31.12.2025 für den  Fortbildungszeitraum 01-2023 – 12/2025
  • Einreichen zum 31.12.2026 für den  Fortbildungszeitraum 01-2024 – 12/2026

Nach den ersten drei Jahren nach Eintritt in den DBVC gilt: 

Diese o.s. Regelung der Zeiträume dann (entsprechend weitergerechnet) für jedes neu aufgenommene Mitglied. D.h., jedes Mitglied hat für die erste Einreichung nach Verbandseintritt drei Optionen für den Einreichungszeitpunkt. Danach entsteht für jedes Mitglied ein fester Zyklus von 3 Jahren für die Einreichung von Fortbildungsnachweisen.

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Mo–Do 9–16 Uhr

Fr 9–14 Uhr

Mail: info (at) dbvc.de

Tel.: +49 541 5804808

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