Wie weise ich den Stundenaufwand meiner Fortbildung nach?
Die Erhebung nimmt das Mitglied selbstverantwortlich per downloadbaren Formblatt vor. Welche Nachweise je Kategorie zu erbringen sind, ist vordefiniert. Das Formblatt sowie die Übersicht der Kategorien mit einreichbaren Nachweisen und anrechenbarer Stundenzahl findest Du unter www.dbc.de/fortbildung.
Hinweis: Für die Zukunft wollen wir die Einreichung von Fortbildung bequemer und digitaler gestalten, bitten aber hier noch um etwas Geduld. Vorerst gilt daher das Formblatt für die Einreichung von Fortbildungsnachweisen.
Wo reiche ich meinen Fortbildungsaufwand ein?
Meinen Aufwand (Formblatt inkl. Nachweise) sende ich ausschließlich digital per pdf-Datei an fortbildung@dbvc.de. Dabei füge ich alle Nachweise in ein PDF.
Wann muss ich den Nachweis zur geleisteten Fortbildung erbringen?
Da die Richtlinie 2021 in Kraft getreten ist, hatten alle Mitglieder, welche bereits seit dem Jahr 2021 oder früher im Verband waren, bisher folgende Optionen für ihre erste Einreichung:
- Einreichen zum 31.12.2021 à Erhebungszeitraum 01-2019 – 12/2021
- Einreichen zum 31.12.2022 à Erhebungszeitraum 01-2020 – 12/2022
- Einreichen zum 31.12.2023 à Erhebungszeitraum 01-2021 – 12/2023
Für alle Mitglieder, welche im Jahr 2022 in den Verband aufgenommen wurden, gibt es folgende Optionen:
- Einreichen zum 31.12.2022 à Erhebungszeitraum 01-2020 – 12/2022
- Einreichen zum 31.12.2023 à Erhebungszeitraum 01-2021 – 12/2023
- Einreichen zum 31.12.2024 à Erhebungszeitraum 01-2022 – 12/2024
Diese Regelung gilt dann (entsprechend weitergerechnet) für alle weiteren Mitglieder, die in den Verband aufgenommen werden. D. h. jedes Mitglied hat für die erste Einreichung drei Optionen für den Zeitpunkt. Danach entsteht ein fester Zyklus von 3 Jahren für die Einreichung von Fortbildungsnachweisen.
Welche Art von Fortbildung kann ich geltend machen?
Die anrechenbaren und nicht anrechenbaren Fortbildungsarten sind im Kategorien-Katalog abschließend aufgeführt. Diesen findest Du unter www.dbvc.de/fortbildung.
Ich finde die Art meiner Fortbildung nicht im Katalog. Was kann ich tun?
Es kann durchaus sein, dass diese Art von Fortbildung entweder nicht geltend gemacht werden oder eine Erweiterung des Kataloges in dem Fall sinnvoll erscheint. Bitte informiere Dich zunächst in de FAQs unter www.dbvc.de/fortbildung, ob entsprechende Fragen zum Thema bereits beantwortet wurden. Ist dies nicht der Fall, wende Dich mit Deiner konkreten Fragestellung per Mail an fortbildung@dbvc.de.
Ich habe mehr Zeitaufwand für eine Kategorie benötigt als maximal angegeben? Was kann ich tun?
Die maximalen Zeitangaben je Kategorie dienen als grundlegende Orientierung für die Erhebung. Ausnahmefälle sind in ganz besonderen Fällen (außerordentlich hoher Aufwand) zu begründen und mit dem Verband abzustimmen.
Muss ich wirklich mindestens 3 Kategorien der Fortbildung bedienen?
Grundsätzlich ja, denn das Ziel dieser Vorgabe ist es, die Qualität der Coaching-Profession seiner Mitglieder durch vielseitige unterschiedliche Formate zu sichern, in denen unterschiedliche Themen und damit auch diverse Kontexte behandelt werden (Kompetenzerweiterung und – vertiefung).
AUSNAHME: Teilnehmer von umfangreichen Fortbildungen (z.B. Studiengang, Fortbildungsreihe mit mehreren Modulen) – hier kann die Stundenzahl auch allein aus dieser Kategorie nachgewiesen werden, da der Zeitaufwand erfahrungsgemäß weitaus höher ist.
Ich erreiche nicht die notwendigen 120 Stunden Fortbildung in 3 Jahren. Was ist die Folge?
Dem DBVC ist es ein Anliegen, dass sich seine Mitglieder kontinuierlich in ihrer Profession fortbilden, um den Qualitätsstandard seiner Coaches und Coaching-Experten zu sichern und adäquat weiterzuentwickeln. Sollte die Mindeststundenzahl nicht erreicht werden, ist dies durch das Mitglied schriftlich zu begründen (siehe Formblatt). Das weitere Vorgehen wird individuell im Dialog zwischen Mitglied und Verband besprochen, indem eine konstruktive Lösungsfindung angestrebt wird.
Kann ich bei Nichterreichen der Mindest-Fortbildungsstunden die Mitgliedschaft verlieren?
Der DBVC möchte mit der Fortbildungsrichtlinie die Qualität im Verband und seiner Mitglieder langfristig sichern. Er vertraut dabei auf die Eigenverantwortung und die Motivation seiner Mitglieder und hat keinerlei Interesse daran, Mitgliedern ihre Mitgliedschaft zu entziehen. Vielmehr strebt er einen Dialog über die Gründe des Nichterreichens an.