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Auf der Seite Coaching werden folgende Fragen beantwortet:
Wie lange dauert ein durchschnittlicher Coaching-Prozess?
Ein durchschnittliches Coaching besteht aus etwa 6–12 Terminen a 2 Stunden. Die Gesamtdauer umfasst ca. 9–12 Monate.
Was kostet eine Coaching-Stunde?
Die marktüblichen Honorare für ein qualifiziertes Business Coaching bewegen sich zwischen 150–350 Euro pro Zeitstunde.
Auf der Seite DBVC Mitgliedschaft werden folgende Fragen beantwortet:
Worin unterscheiden sich die DBVC Mitgliedschaftsarten untereinander?
Der DBVC bietet verschiedene Mitgliedschaftartenn an, die sich an unserem Vier-Säulen-Konzept orientieren:   Für externe, eigenständige Coaches: Die Mitgliedschaft als Professional Coach (DBVC) oder Senior Coach (DBVC) sowie für Berufseinsteiger, die eine von uns anerkannte Coaching-Weiterbildung absolviert haben, die Fördermitgliedschaft als Associate Coach (DBVC).   Für Unternehmensexperten und Personaler, die mit dem Einkauf der Dienstleistung Coaching betraut sind, gibt es den Status Fachexperte für Coaching in Organisationen (DBVC). Und für unternehmensinterne Coaches in Organisationen gibt es den Status Internal Coach (DBVC).   Für Kollegen aus der Forschung und Wissenschaft gibt es die Status Wissenschaftsexperte im Bereich Coaching (DBVC) für etablierte Wissenschaftler und Associate Researcher (DBVC) für junge Wissenschaftler.
Welche Möglichkeiten bestehen, um mein Institut/meine Firma durch den DBVC zertifizieren zu lassen?
Für Institute bestehen je nach Aufbau und Ausrichtung zwei Varianten der Zertifizierung durch den DBVC: Ausbildungsinstitute, die eine Coaching-Weiterbildung anbieten, können sich um die Anerkennung als Coaching-Weiterbildungsanbieter (DBVC) bewerben, wenn eine Mitgliedschaft als Senior Coach (DBVC) vorliegt.     Anbieter und Agenturen, die über einen eigenen Pool qualifizierter Coaches verfügen und auf dem Coaching-Markt besonders für Unternehmen erfolgreich tätig sind, können sich um Anerkennung als Institutioneller Coaches-Anbieter (DBVC) bewerben, wenn eine Mitgliedschaft als Senior Coach (DBVC) vorliegt.
Ich bin mir nicht sicher, welche Mitgliedschaftsart für mich infrage kommt. Was kann ich tun?
Machen Sie sich zunächst mit unserem Vier-Säulen-Konzept vertraut und ordnen Sie sich einer Säule zu: Externe bzw. selbstständige Coaches, Unternehmensexperten und Personaler, Wissenschaftsexperten, Weiterbildungsinstitute, Coaches-Anbieter.     Schauen Sie sich unsere Übersicht über alle Mitgliedschaftsarten mit den jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen an. Im nächsten Schritt gleichen Sie bitte Ihre Qualifikationen mit den Aufnahmekriterien für den für Sie infrage kommenden Mitgliedschaftsstatus ab. Detaillierte Beschreibungen finden Sie unter "Mitgliedschaftsarten"     Sind Sie sich nicht sicher, welcher Status für Sie Infrage kommt, können Sie uns ganz unverbindlich unsere "DBVC Kurzabfrage Mitgliedschaftsarten" per Mail zukommen lassen.
Bin ich als AbsolventIn einer vom DBVC zertifizierten Weiterbildung automatisch DBVC Mitglied?
Nein. Eine explizite Bewerbung als Mitglied des DBVC ist immer erforderlich. Auch eine Verwendung des DBVC Logo ohne entsprechende Mitgliedschaft ist nicht erlaubt. Um eine falsche Verwendung zu vermeiden, benutzen Sie als AbsolventIn ohne DBVC Mitgliedschaft bitte ausschließlich folgende Bezeichnung für Ihren Auftritt:
 "Ihr Name, Name des Coaching-Curriculums bei Name des Coaching-Weiterbildungsanbieter  (DBVC zertifizierte Weiterbildung)"
Auf der Seite DBVC Mitgliedschaft werden folgende Fragen beantwortet:
Ich habe keine Coaching-Ausbildung, kann ich mich trotzdem bewerben?
Grundsätzlich setzen wir eine Coaching-Weiterbildung voraus. Sofern sie jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung in Kombination mit einer Zusatzausbildung in einem für das Coaching-Feld relevanten Fachgebiet vorweisen können, prüfen wir Ihre Bewerbung gerne hinsichtlich einer Ausnahmeregelung. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass dies erst nach Einreichung einer Bewerbung in der Geschäftsstelle möglich ist. Für die erste, formale Prüfung Ihrer Unterlagen entstehen Ihnen keine Kosten.
Was meint ein Coaching-Ausbildungs-Äquivalent?
Damit ist eine Ausbildung gemeint, die den Anforderungen (Qualitätsstandards) einer anerkannten DBVC Weiterbildung entspricht. Dazu gehören Kriterien wie z.B. der Mindestumfang, die Mindestdauer sind gegeben, die Weiterbildung wird regelmäßig durchgeführt etc.
Ich habe kein abgeschlossenes Studium, kann ich mich trotzdem als Professional Coach (DBVC) oder Senior Coach (DBVC) bewerben?
Grundsätzlich setzen wir ein abgeschlossenes Studium voraus. In Ausnahmefällen ist aber auch eine Bewerbung mit einer abgeschlossenen Coaching-Weiterbildung sowie ausreichender Coaching- und Berufserfahrung möglich. Gerne prüfen wir Ihre Bewerbung nach Eingang des Bewerbungspakets hinsichtlich einer entsprechenden Ausnahmeregelung. Für die erste, formale Prüfung Ihrer Unterlagen entstehen Ihnen keine Kosten.
Ich habe ein abgeschlossenes Studium, allerdings nicht aus sozial- oder wirtschaftswissenschaftlicher Richtung. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, sofern die weiteren Mitgliedschaftskriterien erfüllt werden, können Sie sich auch mit einem fachfremden Studiengang um eine Mitgliedschaft im DBVC bewerben. Wir prüfen Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen nach Einreichen des Bewerbungspaketes und melden uns bei Ihnen. Erst nach der (kostenfreien) formalen Prüfung startet das Aufnahmeverfahren.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich alle Kriterien erfülle.
Bitte benutzen Sie die Mitgliedschaftskriterien als Orientierung und gleichen Sie diese mit Ihrem Profil ab. Leider ist es uns nicht möglich, ohne eingereichte Bewerbungspakete vorab eine Prüfung Ihrer Qualifikationen vorzunehmen.   Wir nehmen nach Eingang Ihrer Bewerbung eine kostenfreie, formale Prüfung vor melden uns bei ggf. entstehenden Rückfragen bei Ihnen. Erst nach der erfolgreichen formalen Prüfung startet das eigentliche Aufnahmeverfahren.
Auf der Seite DBVC Mitgliedschaft werden folgende Fragen beantwortet:
Wie kann ich mich bewerben?
Sie haben sich mit den Mitgliedschaftskriterien vertraut gemacht und sich für eine Bewerbung entschieden? Dann laden Sie im nächsten Schritt bitte das entsprechende Bewerbungspaket herunter und füllen dies – bevorzugt digital – aus. Ergänzen Sie Ihre Bewerbung nun noch um die notwendigen Anlagen und senden Sie alle Dokumente – wenn möglich als eine Datei – per E-Mail an aufnahme@dbvc.de an die DBVC Geschäftsstelle. 
Ich habe meine Bewerbung an die DBVC Geschäftsstelle gesandt. Wie geht es nun weiter?
Sie erhalten schnellstmöglich, in der Regel jedoch spätestens nach zwei Werktagen, per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum weiteren Ablauf. Eine Übersicht über den Aufnahmeprozess können Sie auch im jeweiligen Bewerbungspaket einsehen. 
Was ist der DBVC Bewerbertag? 
Im Aufnahmeprozess für die Mitgliedschaft als Professional Coach (DBVC), Senior Coach (DBVC), Wissenschaftsexperte im Bereich Coaching (DBVC) oder Fachexperte für Coaching in Organisationen (DBVC) ist ein persönliches, kollegiales Gespräch mit zwei Mitgliedern des DBVC vorgesehen. Dieses Aufnahmegespräch findet in Rahmen der sog. "DBVC Bewerbertage" regional statt. Pro Region (D-Nord, D-Mitte, D-Süd) und Halbjahr werden in der Regel ein- bis zwei feststehende Bewerbertage mit mehreren Gesprächsterminen angeboten. Darüber hinaus wird in der Regel pro Halbjahr mindestens ein DBVC Bewerbertag für Unternehmensexperten angeboten. 
Was ist das kollegiale Aufnahmegespräch? 
Im Aufnahmeprozess für die Mitgliedschaft als Professional Coach (DBVC), Senior Coach (DBVC), Wissenschaftsexperte im Bereich Coaching (DBVC) oder Fachexperte für Coaching in Organisationen (DBVC) ist ein persönliches, kollegiales Gespräch mit zwei Mitgliedern des DBVC vorgesehen. Dies dient zur Klärung fachlicher Fragen und sichert so den Qualitätsanspruch des DBVC und seiner Mitglieder. Als erster und einziger deutscher Coaching-Verband setzt der DBVC so bereits bei der Aufnahme seiner Mitglieder auf professionelle Qualitätssicherung.   Die Aufnahmegespräche für den Professional Coach (DBVC) und Senior Coach (DBVC) finden im Rahmen der DBVC Bewerbertage statt.
Was ist der Sinn des Aufnahmegespräches? Ist eine Vorbereitung notwendig?
Das Aufnahmegespräch dient hauptsächlich dazu, uns einen Eindruck von Ihrer Arbeit als Coach, Ihren fachlichen Kenntnisse sowie Ihrem Verständnis von Business Coaching zu vermitteln. Hierzu können die Kollegen, ebenfalls aktive Coaches und langjährige Mitglieder, z.B. Fragen aus den Bereichen der persönlichen und fachlichen Kompetenzen sowie Ihrem Professionalitätsanspruch stellen. Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen stehen den Kollegen vor Ort zur Verfügung. Die Vorbereitung weiterer Unterlagen ist somit nicht erforderlich. 
Kann ich das kollegiale Gespräch bei meinem Ausbilder machen?
Dies ist aus Gründen der Objektivität nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.
Wie lange dauert der Aufnahmeprozess?
Aufgrund unseres detaillierten Aufnahmeprozesses kann es drei bis sechs Monate dauern, bis eine Bewerbung abgeschlossen werden kann. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Realisierung. 
Warum kann das Bewerbungsverfahren zeitintensiv werden?
Der DBVC versteht sich als Verband für Seriosität, Professionalität und Qualität im Coaching. Diesen Anspruch haben wir selbstverständlich auch an unsere Mitglieder. Coaching-Kompetenz lässt sich jedoch unserer Auffassung nach nicht aus Basis-Daten ermitteln. Daher setzt der DBVC als einziger Verband bundesweit auf ein speziell konzipiertes Aufnahmeverfahren, um die hohe Qualität der Verbandsarbeit langfristig zu gewährleisten. 
Auf der Seite FAQ werden folgende Fragen beantwortet:
Gilt die Richtlinie auch für Fördermitgliedschaften?
Ja, die Leitlinie gilt für alle aktiven Mitglieder, auch Fördermitglieder.
Gibt es inhaltliche Beispiele für anrechenbare Fortbildungen?
Wir können Beispiele für inhaltliche Schwerpunkte für anrechenbare Fortbildungen geben: 
Neue Aufgaben, Funktionen, Positionen; Führung / Führungskompetenz; Selbstreflektion / Abgleich Selbst- und Fremdbild; Organisationsveränderungen / Change Management; Stressmanagement; Burn-Out Prophylaxe, Work-Life-Balance; Selbstmanagement / Arbeitsstiloptimierung; Persönlichkeits- / Potenzialentwicklung; Entwicklung der soz. Kompetenz; Teamentwicklung / Agile Teams; Konflikte und Beziehungsthemen; Karriere und Berufswegfragen; Outplacement; Interkulturelle Kompetenz; Kommunikation und Auftreten; Krisenmanagement etc. 
Was ist definitiv nicht anrechenbar? 
Folgende Schwerpunkte sind nicht anrechenbar: 
1. Das Selbststudium durch Fachliteratur und andere Medien wie Filme, DVD, Hörbuch, Podcast, Twitter, Youtube etc. Dies wird für die Arbeit als Coach vorausgesetzt.
2. Die persönliche Fürsorge, die dazu dient, die Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten (Sport, Meditation, Selbstfürsorge, Yoga, Achtsamkeitstrainings etc.)
3. Die 
Durchführung von Coaching, Mediation, Training, Moderation und Supervision in der Rolle der eigenen Profession (Kerngeschäft).
4. 
Die Einhaltung des Ethik-Kodex des DBVC. 
Wie weise ich den Stundenaufwand meiner Fortbildung nach? 
Die Erhebung nimmt das Mitglied selbstverantwortlich über ein Online-Formular vor. 
Sollen alle Nachweise und das Formblatt wirklich als gesammelt eingereicht werden?
Wenn möglich, möchten wir Dich bitten, Deine Nachweise gesammelt in wenigen Dokumenten einzureichen. Den Eingang der Nachweise gehen bei der DBVC Geschäftsstelle ein, deren Aufwand wir bei über 600 Mitglieder so gering wie möglich halten möchten. Dafür kannst Du das Online-Formular nutzen.
Wann muss ich den Nachweis zur geleisteten Fortbildung erbringen?
Nach Deinem Eintritt in den DBVC hast Du für die ersten drei Jahre die Wahl, Dir einen Zeitraum Deiner Einreichung auszusuchen. Welche Zeiträume das sind, erfährst Du hier
Nach Abschluss des ersten Zeitraums gilt dann der nächste Zeitraum von drei Jahren zum Sammeln von 120 Stunden. 
Welche Art von Fortbildung kann ich geltend machen?
13 Fortbildungskategorien sind vordefiniert, für die in mindestens 3 Kategorien Fortbildungsstunden eingereicht werden sollen. Alle Fortbildungskategorie und welche Arten von Fortbildung nicht anrechenbar sind, findest Du hier.
Gibt es eine Liste mit empfohlenen Weiterbildungen im Sinne der Fortbildungsrichtlinie? 
Die Fortbildungskommission hat sich zum aktuellen Zeitpunkt explizit dagegen entschieden, einen Katalog oder Kriterien für Weiterbildungsanbieter zu erstellen. Das hat verschiedene Gründe: 
- Es entspricht nicht der zugrunde liegenden Haltung von Eigenverantwortung der Mitglieder 
- Unnötige Einschränkungen für Mitglieder und Fortbildung 
- Erheblicher administrativer Aufwand (das Fortbildungsangebot ist riesig und sehr dynamisch) 
- Sehr hohes Konfliktpotenzial 
- Gefahr der Vorzugsbehandlung von DBVC Weiterbildungsanbietern 

Da ja jede Fortbildung grundsätzlich anerkennungsfähig ist, die der beruflichen Weiterentwicklung für die eigene Coaching-Tätigkeit/Expertise dient, - würde der Katalog ein Problem lösen, das im Grunde gar nicht besteht. 
Gibt es Sonderregelungen für den Stundenumfang, wenn man nicht hauptberuflich Coach ist?
Dieses Thema wurde in den letzten Jahren in der Fortbildungskommission, im Vernetzungstreffen der Gremienleiter*innen und auf der Mitgliederversammlung angesprochen und intensiv diskutiert mit dem Ergebnis: erstmal gibt es keine Sonderregelung (außer für passive Mitgliedschaften und den Mitgliedsstatus „im Ruhestand“, die keine Fortbildungsstunden nachweisen müssen). Zum einen gibt es zig verschiedene Gründe aus denen jemand die 120 Stunden nicht erreichen könnte (mehrere Berufsfelder, Teilzeittätigkeit, persönliche Gründe etc.) - bevor wir da einen langen Katalog aufmachen, haben wir gesagt, wir halten es einfach und schauen gesondert auf die Fälle, wo die Stunden nicht erreicht werden und gehen da in den Dialog. Es gibt ja auch keine “Konsequenzen” bei Nichterreichen der Stunden - außer eben den Dialog um die Umstände zu verstehen. Da die Leitlinien aktuell in einer 3-jährigen Pilotphase sind, werden wir diesen Punkt aber auch einer Realitätsprüfung unterziehen..
Ich habe insbesondere im letzten und vorletzten Jahr vor meinem Eintritt in den DBVC viel in meine Weiterbildung investiert. Kann ich dies bereits anrechnen lassen? 
Nach Deinem Eintritt in den DBVC hast Du für die ersten drei Jahre die Wahl, Dir einen Zeitraum Deiner Einreichung auszusuchen. Welche Zeiträume das sind, erfährst Du hier
Nach Abschluss des ersten Zeitraums gilt dann der nächste Zeitraum von drei Jahren zum Sammeln von 120 Stunden. 
Gelten die Nachweis-Pflichten auch nach einem Wechsel in den Status "i. R." (im Ruhestand)?
Nein, Mitglieder mit dem Status "im Ruhestand" sind von dem Fortbildungsnachweis ausgenommen.
Ich finde die Art meiner Fortbildung nicht im Katalog. Was kann ich tun?
Es kann durchaus sein, dass diese Art von Fortbildung entweder nicht geltend gemacht werden oder eine Erweiterung des Kataloges in dem Fall sinnvoll erscheint. Bitte informiere Dich zunächst hier, welche Kategorien anrechenbar sind und welche nicht. Informiere Dich ggf. in den FAQs, ob Deine Rückfrage bereits beantwortet wurde. Ist dies nicht der Fall, wende Dich mit Deiner konkreten Fragestellung per Mail an fortbildung (at) dbvc.de.
Ich habe mehr Zeitaufwand für eine Kategorie benötigt als maximal angegeben? Was kann ich tun?
Die maximalen Zeitangaben je Kategorie dienen als grundlegende Orientierung für die Erhebung. Ausnahmefälle sind in besonderen Fällen (außerordentlich hoher Aufwand) zu begründen und anzugeben.
Muss ich wirklich mindestens 3 Kategorien der Fortbildung bedienen?
Grundsätzlich ja, denn das Ziel dieser Vorgabe ist es, die Qualität der Coaching-Profession seiner Mitglieder durch vielseitige unterschiedliche Formate zu sichern, in denen unterschiedliche Themen und damit auch diverse Kontexte behandelt werden (Kompetenzerweiterung und – vertiefung).

AUSNAHME: Teilnehmer von umfangreichen Fortbildungen (z.B. Studiengang, Fortbildungsreihe mit mehreren Modulen) – hier kann die Stundenzahl auch allein aus dieser Kategorie nachgewiesen werden, da der Zeitaufwand erfahrungsgemäß weitaus höher ist.
Ich erreiche nicht die notwendigen 120 Stunden Fortbildung in 3 Jahren. Was ist die Folge?
Dem DBVC ist es ein Anliegen, dass sich seine Mitglieder kontinuierlich in ihrer Profession fortbilden, um den Qualitätsstandard seiner Coaches und Coaching-Experten zu sichern und adäquat weiterzuentwickeln. Sollte die Mindeststundenzahl nicht erreicht werden, bitten wir Dich, uns dies mitzuteilen und in den Dialog mit der Fortbildungskommission zu treten. Das weitere Vorgehen wird individuell im Dialog zwischen Mitglied und Verband besprochen, indem eine konstruktive Lösungsfindung angestrebt wird. Es liegt zu keinem Zeitpunkt in unserem Interesse, eine Mitgliedschaft aufgrund fehlender Fortbildungsnachweise zu kündigen. 
Kann ich bei Nichterreichen der Mindest-Fortbildungsstunden die Mitgliedschaft verlieren?
Der DBVC möchte mit der Fortbildungsrichtlinie die Qualität im Verband und seiner Mitglieder langfristig sichern. Er vertraut dabei auf die Eigenverantwortung und die Motivation seiner Mitglieder und hat keinerlei Interesse daran, Mitgliedern ihre Mitgliedschaft zu entziehen. Vielmehr strebt er einen Dialog über die Gründe des Nichterreichens an.
Auf der Seite DBVC Mitgliedschaft werden folgende Fragen beantwortet:
Welche Unterlagen sind für eine Bewerbung notwendig?
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungspaket spielen je nach Mitgliedschaftsart unterschiedliche Anlagen eine Rolle. Die Mindestanforderungen können Sie im jeweiligen Bewerbungspaket in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" einsehen.   Hinweis: Von der postalischen Einsendung gebundener Unterlagen (z.B. Buchpublikationen, Ringbuchbindung usw.) bitten wir abzusehen. Eingereichte Unterlagen und Mappen können leider nicht zurückgesandt werden.
Gibt es die Bewerbungspakete auch zum digitalen Ausfüllen?
Die DBVC Bewerbungspakete auf der DBVC Homepage sind als downloadbar Word-Dokumente ausfüllbar. Wir bevorzugen es, wenn Sie uns Ihr Bewerbungspaket digital ausgefüllt senden.
Wie genau muss ich Referenzen eingeben?
Bei manchen Mitgliedschaftsarten ist die Angabe von Referenzen notwendig. Die Referenz kann formlos von Kunden oder Auftraggebern, die Sie empfehlen würden, eingereicht werden. Gerne können Sie diese auch anonymisiert unter Angabe des Coaching-Anlasses, der Dauer sowie der Art des Coachings angeben. 
Muss ich bei einem Statuswechsel nochmal die kompletten Unterlagen schicken?
Für jeden Statuswechsel oder bei Bewerbung um einen zusätzlichen DBVC Mitgliedsstatus muss zwingend das entsprechende Bewerbungspaket ausgefüllt und eingereicht werden. Anlagen dazu, die bereits von einer vorherigen Bewerbung vorliegen, müssen nicht erneut eingereicht werden.
Auf der Seite Qualität im DBVC werden folgende Fragen beantwortet:
Was sind die Aufgaben des Deutschen Bundesverbandes Coaching e.V.?
Als führender Verband im deutschsprachigen Raum zum Thema Business Coaching und Leadership hat sich der Deutsche Bundesverband Coaching e.V. (DBVC) die Professionalisierung der Coaching-Branche und die Förderung und Entwicklung des Coachings in Praxis, Forschung und Lehre, Aus-, Fort- und Weiterbildung zur Aufgabe gemacht.  Der aktuelle Coaching-Markt befindet sich in der Phase der Professionalisierung. Damit einher geht die Differenzierung von Coaching-Angeboten bei einem (noch) unübersichtlichen Markt. Demgegenüber steht jedoch der Wunsch nach und die Etablierung von Orientierungs- und Strukturierungshilfen durch allgemeingültige Qualitätsstandards. Durch die konsequente Verfolgung und Umsetzung seines Vereinsziels, seinen Einsatz für Seriosität, Qualitätsstandards und Professionalität im Coaching-Bereich in den letzten 10 Jahren hat der DBVC eine „Leuchtturmfunktion“ im Markt.
Welche Qualitätskriterien für Coaches gelten beim DBVC?
Es ist ein wichtiges Ziel des Deutschen Bundesverbandes Coaching e.V. (DBVC) Qualitätsstandards in der Branche zu etablieren. Daher zählen zu den Mindestanforderungen einer DBVC-Mitgliedschaft als Coach u.a.:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Coaching-Ausbildung
- Aufnahmegespräch mit zwei Gutachtern
- Empfehlungen von zwei DBVC-Mitgliedern
- Anti-Sekten-Erklärung
- Berufserfahrung
- Feldkompetenz als Coach
- fachliche Kompetenzen
- persönliche Kompetenzen
Was ist das Vier-Säulen-Konzept?
Der DBVC bringt alle relevanten Stakeholder des Coaching-Marktes in einem Verband zusammen: Coaches, Coaching-Weiterbildungs-Anbieter, Wissenschaftler und Unternehmensexperten im Bereich Coaching. Damit ist der DBVC im deutschsprachigen Raum die einzige institutionalisierte Form der Zusammenarbeit von Vertretern aus allen diesen Bereichen.
Auf der Seite Standards für ... werden folgende Fragen beantwortet:
Woran erkennt man einen seriösen Coach?
Der Deutsche Bundesverband Coaching e.V. (DBVC) unterstützt Coaching-Interessente, die Qualitätsmerkmale im Coaching zu erkennen und zu überprüfen. Dafür wurde vom Fachausschuss Mittelstand eine „Checkliste für Auftraggeber und Klienten“ erarbeitet.
 
 
Bei unklaren Coaching-Beziehungen und Fragen zu (Methoden-)Kompetenzen, Settings, Qualitätsansprüchen und Haftungsproblemen hat der DBVC eine Anlaufstelle geschaffen: den Sachverständigenrat (SVR). Der SVR besteht aus kompetenten Senior Coaches (DBVC), die bei inhaltlichen Konflikten, Meinungsverschiedenheiten zwischen Parteien oder gar juristischen Streitigkeiten neutrale Beratung / Vermittlung anbieten. Die bisherigen Anfragen an den SVR haben gezeigt, dass es sehr schwer sein kann, Coaching-Qualität bzw. Mangel an Qualitätsstandards zu erkennen. Einen Beitrag zur Orientierung bildet das 5 Punkte-Programm des SVR, in dem Erkennungskriterien auf der Basis des vom DBVC veröffentlichten Kompendiums „Coaching als Profession“ zusammengefasst sind. Das 5 Punkte-Programm des SVR finden Sie hier.
Auf der Seite Coach finden werden folgende Fragen beantwortet:
Was ist Business Coaching?
Coaching ist die individuelle Unterstützung für Personen mit Führungs- und Managementaufgaben. In einer Kombination aus persönlicher Begleitung und Problembearbeitung hilft der Coach als neutraler Feedbackgeber und Sparringspartner. Coaching ist damit ein individueller Beratungs- und Begleitungsprozess. Typische Anlässe für Coachings sind Führungsthemen, Umgang mit Konflikten, Karrierefragen, persönliche Entwicklung und Work-Life-Balance.
Wo liegt die Grenze zur Therapie?
Im Gegensatz zur (Psycho-)therapie richtet sich Coaching an "gesunde" Personen und widmet sich vorwiegend den Problemen, die aus der Berufsrolle heraus entstehen. Psychische Erkrankungen, Abhängigkeitserkrankungen oder andere Beeinträchtigungen der Selbststeuerungsfähigkeit gehören ausschließlich in das Aufgabenfeld entsprechend ausgebildeter Psychotherapeuten, Ärzte und medizinischer Einrichtungen.
Wo liegt die Grenze zum Training?
Ein Trainer arbeitet gezielt an dem Auf- und Ausbau bestimmter Verhaltensweisen, d.h. es geht um das Erlernen eines für eine bestimmte Situation „idealen“ Ablaufmusters. Typische Beispiele für solche Trainings sind das Verkaufstraining, Moderationstraining, Motivationstraining, Rhetoriktraining, Gedächtnistraining, uvm. In dieser Funktion kann das Training als Maßnahme natürlich durchaus auch im Coaching und bei entsprechender Qualifikation des Coachs eingesetzt werden. In seiner Grundfunktion ist Coaching dennoch kein Training, sondern eine Prozessbegleitung.

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